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Wohnwagen/Wohnmobil aus Hauptwohnsitz?


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Heute habe ich einmal eine Frage:

In Österreich ist ein Wohnwagen/Wohnmobil als Hauptwohnsitz zugelassen, solange man eine richtige Meldeadresse hat - also Campingplatz zum Beispiel.

Wie sieht das in Spanien aus? Bei den kleinen Renten heutzutage können sich viele weder die Miete leisten, noch haben sie Wohneigentum in Spanien. Eine Alternative wäre der Wohnwagen, in dem alles vorhanden ist, was Mann/Frau braucht.

Nur wie sehen das die Behörden? Wird der WW als Hauptwohnsitz akzeptiert? Und wenn ja, nur auf Campingplätzen oder auch auf Privatgrundstücken?

Ich wäre sehr froh, wenn hierzu jemand eine fundierte Antwort hätte.

Danke!

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Nur wie sehen das die Behörden? Wird der WW als Hauptwohnsitz akzeptiert? Und wenn ja, nur auf Campingplätzen oder auch auf Privatgrundstücken?

Ich wäre sehr froh, wenn hierzu jemand eine fundierte Antwort hätte.

Danke!

Ob Wohnwagen, Container oder Haus ist egal, denn die Behörden europaweit gehen vom Grundstück aus, auf dem die Wohnbehausung steht. Dazu gehört ja meist auch die Bestätigung des Eigentümers, also Campingplatz oder Privateigentümer.

So jedenfalls ist es mir bekannt. Wie das speziell in Spanien gehandhabt wird, können andere hier vielleicht noch besser beantworten.

Im Grunde muss der Wohnwagen nirgends dauerhaft stehen, denn es reicht die Einwilligung eines Dritten, dass man über dessen Adresse gemeldet ist.

Bearbeitet von Gast1055
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Danke für Deine Antwort.

Das ist schon richtig, Zugvogel, doch die meisten Bekannten von mir haben Angst, wenn ich mich bei Ihnen anmelde, dass sie dann eines Tages Probleme mit dem Finanzamt bekommen, von wegen Einnahmen aus Vermietungen und so weiter. Ich will da auch niemanden in einen Gewissenskonflikt bringen.

Wenn ich bedenke, dass es z.B. in Teulada von Rathaus her verboten ist, ein Holzhaus aufzustellen, um darin zu wohnen, so ist meine Frage nach der Akzeptanz eines WW als Wohnsitz schon mehr als berechtigt. Es kann sogar sein, dass das eine Rathaus es anerkennt und das nächste nicht.

Hoffentlich kennt sich jemand von Euch damit aus oder ist so freundlich, einfach einmal beim Rathaus anzurufen - interessant wäre Benissa.

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Bewohnbarkeitsbescheinigung ist witzig, Gerardo. Das Fahrzeug ist angemeldet, hat ITV - so what?

Ich hätte da schon eine Möglichkeit den Wagen offiziell zu "parken", doch ich möchte die Besitzer des Grundstückes natürlich nicht in Schwierigkeiten bringen. Daher meine Frage hier im Forum. Wir sind ja sowieso die meiste Zeit unterwegs, denn ich will endlich einmal etwas von Spanien kennenlernen. Dazu bin ich in den 22 Jahren meines Lebens dort gar nicht gekommen. Immer nur Arbeit, Tiere etc.. Mit einem Wohnwagen wäre das die Chance!

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Ich hätte da schon eine Möglichkeit den Wagen offiziell zu "parken", doch ich möchte die Besitzer des Grundstückes natürlich nicht in Schwierigkeiten bringen. Daher meine Frage hier im Forum.

Und warum keinen Hauptwohnsitz in Österreich?

Einfach da gemeldet bleiben, wo ihr jetzt seid. ;)

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Zugvogel ich kann mich in Österreich nicht anmelden, weil ich keine Aufenthaltsgenehmigung bekomme. Ich bin zwar mit einem Österreicher verheiratet, bekomme aber trotzdem nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn ich über ausreichendes Kapital verfüge.

Das habe ich aber nicht. Schönen Gruß von der EU!

Außerdem bin ich nach wie vor in Spanien resident und möchte es auch bleiben, da mir sonst die Möglichkeit verloren geht, mich im La Fe behandeln zu lassen. Davon hängt z.T. auch meine zukünftige Lebenserwartung ab.

Aber eigentlich wollte ich hier nicht so in Details gehen.

Die Frage war und ist: Akzeptiert man im Rathaus von Benissa oder Teulada einen WW auf einem Grundstück mit einem normalen Wohnhaus als Hauptwohnsitz?

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Zugvogel ich kann mich in Österreich nicht anmelden, weil ich keine Aufenthaltsgenehmigung bekomme. Ich bin zwar mit einem Österreicher verheiratet, bekomme aber trotzdem nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn ich über ausreichendes Kapital verfüge.

????????

Verstehe ich nicht.

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Reglungen in Deutschland:

Die EG-Aufenthaltserlaubnis

Bezüglich Spanien:

Möchten Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, besteht die Verpflichtung, sich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes, dem Ayuntamiento, zu melden. An Unterlagen müssen Sie nur Ihren deutschen Reisepass und einen Nachweis Ihres Wohnsitzes (Mietvertrag, Nachweis von Grundeigentum etc.) erbringen. Da Sie in diesem Fall auch einwohnermelderechtlich erfasst sind, genießen Sie das kommunale Wahlrecht.

Leben in Spanien: Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

[h=1]Registrierung im Einwohnermeldeamt[/h]

Wann muß sich ein Bürger im Einwohnermeldeamt registrieren?

Rosa Galvez vom Einwohnermeldeamt in Benissa erklärt, dass jede Person die Pflicht hat, unabhängig davon ob er Spanier oder Ausländer ist, sich in der Stadt einzuschreiben, in der sie den größten Teil des Jahres verbringt. Folglich muß sich jeder anmelden, der sich sechs Monate oder länger in Spanien aufhält.

Leben in Spanien: Registrierung im Einwohnermeldeamt in Spanien

Wenn Du also nur 5 Monate und 20 Tage in Spanien mit Wohnwagen unterwegs bist, dann musst Du Dich dort nicht anmelden. ;)

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Lilac,

du kannst das drehen wie du willst,wenn du mit WOWA auf einem privatem Grund mit Wohnhaus stehst wird der Eigentümer immer im Verdacht stehen etwas (Grund oder Wohnung) vermietet zu haben. Für die Gemeinde, denke ich, geht das in Ordnung.

Es ist doch nur eine Frage des Mietvertrages und der Höhe der vereinbarten Mietgebühr. Wenn diese bei € 20 im Monat vereinbart wird, dann wird es dem Eigentümer doch kaum Bauchschmerzen bereiten. ;)

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Wenn Du also nur 5 Monate und 20 Tage in Spanien mit Wohnwagen unterwegs bist, dann musst Du Dich dort nicht anmelden. ;)

Oder ihr fahrt mit Wohnwagen immer kurz vor Ende der Frist für eine Woche nach Frankreich oder Portugal, stellt euch dort auf einen Campingplatz und hebt die Rechnung gut auf. Denn das ist dann der Nachweis, dass ihr nicht in Spanien ward, sondern erst zu dem Datum danach eingereist seid. Damit beginnt dann die Frist von Neuem.

Zudem wer kontrolliert euch mit Wohnwagen bezüglich der Fristen? Das passiert höchstens durch Denunziation durch neidische Dritte. :cool:

Bearbeitet von Gast1055
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Ihr seid wirklich klasse. Fragen und Anregungen zum Nachdenken sind der erste Schritt zur Lösung des Problems.

Ich bin nach wie vor in Spanien resident. Das ist einmal klar. Irgendwo muss ich ja schließlich auch resident sein, wenn ich es in Österreich sind sein darf.

Mein Mietertrag in Spanien läuft noch bis März 2012. Dann sollte ich (?) eine neue Adresse für ein neues Empadronamiento angeben.

Also nicht vergessen: ich bin angemeldet. Ich bin resident.

Selbstverständlich ist es kein Problem mit einem Immobilienbesitzer einen Mietvertrag für ein Stück seines Grundes für sagen wir mal 50 Euro im Monat abzuschließen. Das Problem besteht aber darin, dass dieser "Vermieter" dann eine Steuererklärung machen muss mit der Angabe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Egal, ob er einen oder tausend Euro einnimmt. Und genau das ist das Problem. Die Leute haben Angst davor.

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Selbstverständlich ist es kein Problem mit einem Immobilienbesitzer einen Mietvertrag für ein Stück seines Grundes für sagen wir mal 50 Euro im Monat abzuschließen. Das Problem besteht aber darin, dass dieser "Vermieter" dann eine Steuererklärung machen muss mit der Angabe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Egal, ob er einen oder tausend Euro einnimmt. Und genau das ist das Problem. Die Leute haben Angst davor.

Dann rede vor Ort mit einem Campingplatzbesitzer, bei dem Du zeitweise stehst oder suche einen Gewerbebetrieb, der dieser Reglung ohnehin untersteht und mache mit diesen einen "Kuhhandel".

Wenn Du einem Camping- oder Stellplatzbesitzer anbietest, dass Du viel Werbung für ihn im Internet machst, dann wird er sicher mit sich reden lassen. ;)

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Oder ihr fahrt mit Wohnwagen immer kurz vor Ende der Frist für eine Woche nach Frankreich oder Portugal, stellt euch dort auf einen Campingplatz und hebt die Rechnung gut auf. Denn das ist dann der Nachweis, dass ihr nicht in Spanien ward, sondern erst zu dem Datum danach eingereist seid. Damit beginnt dann die Frist von Neuem.

Zudem wer kontrolliert euch mit Wohnwagen bezüglich der Fristen? Das passiert wenn nur durch Denunziation durch neidische Dritte. :cool:

Jup, die gibt es immer.

Aber ich WILL ja auch vorerst in Spanien resident bleiben, weil das Krankenhaus La Fe für mich lebensverlängernd ist. Solange ich gemeldet bleibe, behalte ich meine SIP und kann, wie jetzt z.B. am 25.1., ins La Fe gehen. (Bitte keine Rückfragen, warum das so ist. Werde ich hier öffentlich ganz sicher nicht beantworten. Ihr wisst schon, warum.:cool:)

Also es dreht sich bei mir darum, unbedingt resident zu bleiben. Natürlich will ich mich aber nicht von meinem Mann trennen. Also pendeln wir zwischen Spanien und Österreich - Sommer in Österreich, Winter in Spanien.

Wenn ich in drei Jahren meine Rente aus D und E erhalten (und das noch erlebe) ergibt sich dann die Frage, wo ich Resident sein sollte. Aber das ist ein Thema für einen neuen Thread.

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[h=2]Diesen Absatz aus Deinem Link, Zugvogel, verstehe ich nicht. Was sind EU-Ausländer? Sind das Ausländer, die aber aus der EU kommen oder sind das Ausländer, die außerhalb der EU geboren sind?

Die EG-Aufenthaltserlaubnis (EG-AE)[/h] Staatsangehörige aus Ländern der Europäischen Union fallen unter die im Vergleich zum Ausländergesetz günstigeren Regelungen des Aufenthaltsgesetzes/EWG. Danach bekommen diese dann eine fünfjährige befristete EG-AE, wenn sie einer Erwerbstätigkeit (kann auch eine selbständige sein) nachgehen. Diese EG-AE wird als extra Zusatzausweis erteilt und nicht - wie bei sonstigen Ausländern - in den Nationalpass eingetragen. Für diese Ausländer gilt also nicht der generelle Anwerbestopp (für Arbeitnehmer) wie für die übrigen Länder außerhalb der EU. Bei weiter vorliegender Beschäftigung wird dann bei der ersten Verlängerung eine unbefristete EG-AE erteilt (wieder als extra Ausweis - nicht in den Nationalpass). Übrigens bekommen auch die Ehegatten dieser EU-Ausländer eine EG-AE, gleich welcher Nationalität sie sind. Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, aber seinen Lebensunterhalt durch ausreichende Mittel gesichert hat, kann auch eine EG-AE nach der Freizügigkeitsverordnung erhalten.

Nebenbei bemerkt: EU-Ausländer können keine Aufenthaltsberechtigung erhalten!

Das, was ich in blau hervorgehoben habe, ist genau der Punkt. Ich bin zwar mit einem Österreicher verheiratet, verfüge aber über kein eigenes Einkommen oder Vermögen. Also raus! So sagte man es mir knallhart auf der Fremdenpolizei. Als ich zu widersprechen wagte, drohten sie mir sogar mit Abschiebung. Auf meine Frage, ob sie von mir erwarten, dass ich mich von meinem Mann trennen solle, meinten sie, ich könne ihn ja mitnehmen. Österreich ist also nicht bereit für mich im Notfall sozial einzuspringen, aber sie erwarten von Deutschland, dass es genau das für einen österreichischen Bürger täte.

Liegt das an der Höhenluft?

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Danke, Zugvogel!

Überhaupt danke für die vielen Anregungen. War sicher etwas dabei, was sich in die Tat umsetzen läßt.

Ich halte Euch auf dem Laufenden. Und wenn noch jemand eine zündende Idee hat, immer her damit.

Aber bitte nicht: Gib den Lottoschein ab. Denn das habe ich getan.

Übrigens: Nur eine Reihe, Zugvogel:D

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