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Belgien schickt arbeitslose Spanier nach Hause


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Ja das passiert im Moment.

Was ist los ?

Nach Belgien wandern mehr Spanier aus als nach Deutschland, dabei ist Belgien viel kleiner als

Alemania. Vermutlich lernen die Spanier lieber Franz. als Deutsch ?

Belgien hat jedoch selbst eine Krise: mittlerweile haben die Belgier eine Jugendarbeitslosigkeit von

27 Prozent, bei steigender Tendenz.  Die allgemeine Arbeitslosigkeit ist allerdings viel geringer, es geht also um die Jüngeren. Und die (also die meist jüngeren Spanier) sollen dem belgischen Sozialsystem, das meines Erachtens noch besser ist als das deutsche, nichts kosten.

Die jüngeren Belgier sind schwer am kämpfen Arbeit zu finden, und wenn dann Tausende von jungen Spaniern kommen ist es vorbei mit der europäischen Identität die uns Helmut Kohl und andere immer gerne verkaufen wollen.

Solidarität in der EU - Fehlanzeige !

Wie ist denn nun die EU Rechtslage ?

Jeder EU Bürger darf sich 'OHNE' Arbeit genau drei Monate in einem anderem EU Land aufhalten.

Ist keine Arbeit gefunden dann 'kann' die Regierung auch andere EU Bürger zurücksenden.

Belgien macht das weil man nicht für die Sozialkosten der Zugereisten aufkommen will.

Beispiel: ein Zugereister ist schwerkrank, muss ins Krankenhaus. Jeder Arzt wird wohl kaum eine

Behandlung eines Schwerkranken verweigern.  Doch am Ende: wer zahlt die Krankenhauskosten ?

Der Staat.

In diesen Beispiel: Belgien macht nicht anderes als sich an das EU Recht zu halten.

Hier sieht man das es keine EU Solidarität gibt und auch niemals geben wird.

hier der spanische link dazu, ich habe noch keinen deutschen Artikel dazu gefunden

http://www.elconfidencial.com/mundo/2014-02-12/belgica-expulsa-a-los-espanoles-que-no-encuentren-trabajo-en-tres-meses_88487/

NACHTRAG: wow 500 !

Bearbeitet von Kurtchen
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In der spanischen Presse ist von ca. 300 Zwangsrückkehrern die Rede. Einige haben keine Arbeit, aber der Bescheid hat auch Leute erreicht, die Arbeit haben und Sozialabgaben bezahlen. Das ganze ist doch ein herber Witz. Ich lebe in Spanien, arbeite in der Saison, 6 Monate (gerne mehr), kann man mich dann ausweisen? Und anders herum, hat man nun in Spanien die Menschen, die mehr als drei Monate im Ausland sind, von der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen. Jedes Lan backt sich ein Sparprogramm, die Menschen bleiben auf der Strecke. Und der ganze Mist kommt aus Brüssel, vin der EU und den Empfehlungen der angeblich geistig fitten, führenden Köpfen was die EU Finanzen betrifft. Mit dem Monatslohn dieser Herren, kann man ein ganzes Dorf ernähren. Vor lauter Wirtschaft, geht die Menschlichkeit zu Grunde! Aber Hauptsache, die Banken sind gerettet...

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Da bin ich ehrlich erstaunt, dass so etwas möglich ist, dachte ich doch bisher, dass Innerhalb der Europäischen Union das Recht gilt, dass man seinen Wohnsitz und Arbeitsplatz, frei suchen darf. Aber die Rechte der Unionsbürgerschaft, scheinen wohl einige Mitgliedsstaaten dann selbst sehr freizügig zu interpretieren. Hier der entsprechende Passus aus der Wikipedia:

 

Freizügigkeit: Recht auf Aufenthalt und wirtschaftliche Betätigung
Jeder Unionsbürger hat nach Art. 21 Abs. 1 AEUV das Recht auf Freizügigkeit. Die konkreten Bedingungen zur Ausübung der Freizügigkeitsrechte regelt die Richtlinie über die Freizügigkeit 2004/38/EG. Das bedeutet, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dieses Aufenthaltsrecht kann jedoch zur Wahrung der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden. Dazu bedarf es jedoch einer gegenwärtigen, schwerwiegenden Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft, die durch das persönliche Verhalten des Betroffenen verursacht wird. Mit der Dauer des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat wird die Eingriffsschwelle für eine Aufenthaltsbeendigung höher.
Neben der aufenthaltsrechtlichen Komponente beinhaltet das Freizügigkeitsrecht die Möglichkeit, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich zu betätigen, das heißt, unselbständig oder selbständig tätig zu sein, Dienstleistungen zu erbringen usw. Zum Schutz des Arbeitsmarktes vor einem unkontrollierten Zuzug werden bei einem Beitritt neuer Staaten zur EU regelmäßig Übergangsvorschriften erlassen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit und diese flankierende Rechte (Entsendung von Arbeitnehmern, Arbeitnehmerverleih) vorübergehend einschränken. Diese Übergangsvorschriften gelten anfangs für drei Jahre, können jedoch nach zweimaliger Evaluation der weiteren Erforderlichkeit auf bis zu sieben Jahre verlängert werden. Dabei steht es den einzelnen Mitgliedstaaten frei, durch nationale Rechtssetzung eine der Arbeitnehmerfreizügigkeit vergleichbare Rechtsposition zu gewähren. Die anderen Freizügigkeiten, insbesondere das Aufenthaltsrecht, bleiben von den Übergangsvorschriften unberührt.

 
Hier dazu konkret der Artikel 21 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Zweiter Teil - Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft (Art. 18 - 25)

Artikel 21
(ex-Artikel 18 EGV)

(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.
(2) Erscheint zur Erreichung dieses Ziels ein Tätigwerden der Union erforderlich und sehen die Verträge hierfür keine Befugnisse vor, so können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften erlassen, mit denen die Ausübung der Rechte nach Absatz 1 erleichtert wird.
(3) Zu den gleichen wie den in Absatz 1 genannten Zwecken kann der Rat, sofern die Verträge hierfür keine Befugnisse vorsehen, gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen erlassen, die die soziale Sicherheit oder den sozialen Schutz betreffen. Der Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments.

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Mhhh, das ist interessant mit den 6 Monaten Aufenthalt, was dann ?

Ich vermute das es da keine Probleme geben wird denn hier ist davon die Rede:

- wer länger als DREI Monate in einem EU Land lebt und arbeitslos ist KANN ausgewiesen werden.

Faktisch ist es in Belgien so:

nach drei Monaten Aufenthalt in Belgien muß man sich behördlich registrieren und muß definitiv den Arbeitsvertrag vorlegen.

Dann bekommt man eine Auftenthaltserlaubnis für 6 Monate. Innerhalb dieser 6 Monate tauscht man sich mit den deutschen bzwl hier spanischen Behörden aus, man fragt nach einem polizeilichen Führungszeugnis. Kriminelle will man logischerweise nicht.

Nach diesem Prozedere muß man wieder zum Amt und bekommt eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre die beliebig oft verlängert werden kann sofern man als Steuerzahler bekannt ist. Und: auch die Fremdenpolizei kommt vorbei. :nerves:

Ohne Arbeit= Ausweis KANN erfolgen.

Und genau das hat man gemacht.

Es ist in Belgien ja wie in Deutschland: wer in Deutschland registriert ist hat zum Beispiel einen Anspruch auf einen (fast) kostenlosen

Sprachkurs für einige Monate (Inegrationssprachkursus).

Dadurch kann man gut Fremdsprachen lernen. :) aber es kostet nun Mal.

Ich sehe die Gefahr das sich nun einzelne abschotten werden - auch gegen die Südeuropäer. Und damit ich auch die nordeuropäischen EU Länder, nicht nur die mitteleuropäischen.

Soviel zu Helmut Kohl und seinem Europa.

Der Norden gegen den Süden, so steht es manchmal schon in der Presse.

Bearbeitet von Kurtchen
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Das problem liegt natürlich bei den unterschiedlichen Sozialleistungen in Europa. Als ich nach Spanien ging, war mir bewusst, das es nur mit einem Arbeitsplatz möglich ist. Sozi gibt es hier nicht. Vorher war ich in den Niederlanden, da hätte ich mehr Möglichkeiten gehabt, irgentwelche Sozialleistungen zu bekommen. Aber ich arbeite nun mal lieber hart unter der Sonne des Südens, als mir nichtsnutzig den Hintern im Norden abzufrieren.Aber ich kann Euch versichern, das ich viele schlaflose Nächte habe, denn der Überlebenskampf hier ist härter. Ein Familenvater, sucht vielleicht die soziale Sicherheit, denn er hat Mäuler zu stopfen. Deshalb wäre ich schon für ein geregeltes Sozialsysthem im ach so vereinigten Europa. Aber warscheinlich werden sich die Politiker mit Händen und Füßen dagegen wehren.

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