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Von Joaquin
Muss nun der spanische Ex-König Juan Carlos vor Gericht? Und zudem in einer Angelegenheit, welche seine Eheliche Treue in Frage stellt?
Untreue in der Königsfamilie?
Also wenn man so an die unzähligen, arrangierten Hochzeiten (Zwangsheirat für Insider ) denkt, dann verwundert es nicht, das hier der ein oder andere ein wenig untreu wurde. Je nach Zeitalter, auch gerne mit zahlreichen Geliebten, Orgien ect. Heutzutage ist das ja nicht mehr ganz so, aber Königspaar bis zum Lebensende spielen, dass ist auch nicht immer jedermanns Sache.
Carl Gustaf von Schweden ist da ja ein nicht ganz so ungeschriebenes Blatt. In der Ehe von Prinz Charles und Diana vom Vereinten Königreich, war ja Treue auch nicht so das große Thema. Daher ist man nun auch nicht mehr ganz so schockiert, wenn schon länger der Vorwurf existiert, auch der Spanische Ex-König Juan Carlos, hätte sich auch zu Ehezeiten, sich nicht ganz so ehelich verhalten.
Im Gespräch sein zwei Fälle aus seinen frühen Jahren. Alberto Solá Jimenez ist ein Fall und der andere ist die 48-jährige Belgierin Ingrid Sartiau.
Zu Zeiten seiner Regentschaft, hatten Vaterschaftsklagen gegen Juan Carlos ohnehin keine Chance, da er als Staatsoberhaupt über eine allumfassende Immunität verfügte. Nach dem Abdanken, räumte ihm das Parlament eine gewisse juristische Sonderrechte ein, sodass einzig der Oberste Gerichtshof über gewisse Dinge entscheiden kann.
Für Alberto Solá Jimenez war auch diese nun geringere Hürde, immer noch zu hoch. Seine Vaterschaftsklage wurde auch beim zweiten Mal abgewiesen. Anders jedoch bei Ingrid Sartiau. Hier ließ das Gericht ein Klage zu.
Das Tächtelmächtel mit Ingrid Sartiaus Mutter geschah wohl, als er schon 4 Jahre mit seiner Frau Sofia verheiratet war. Daher ist die Angelegenheit so ein wenig pikant. Zufällig soll ein DNA-Test auch ergeben haben, dass Ingrid Sartiau und Alberto Solá Jimenez, einen gemeinsamen Elternteil haben. Angeblich wusste auch Sartiaus Mutter nicht, dass sie den damals noch, spanischen Kronprinz vor sich hatte. Auch die Geschichte, wie sich beide kennen gelernt haben sollen, scheint nicht ganz so klar zu sein, zumindest gibt es wohl zwei Versionen. Bei der einen geht es um ein Treffen auf einer Luxemburger Messe, beim der anderen um ein dreitägiges Beisammensein in Marbella.
War es nun der König oder war es jemand anderes, der dem König ähnlich sah oder ist die Geschichte einfach nur von der/den Müttern so erzählt worden um ihren Kindern das Gefühl zu geben, etwas besonderes zu sein?
Wie dem auch sei, Juan Carlos kann die Klage zurück weisen, aber das Gericht könnte auch eine DNA-Probe anfordern, womit dann sehr schnell die Sache geklärt sein könnte.
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Von Mirabella13
Hallo,
ich bin neu hier und heiße Nina!
Ich war vor kurzem in Teneriffa und war so begeistert von allem, Land, Leute, Essen.
Auch wenn ich noch nicht viel Essen probiert habe ich komme sicher wieder!
Eins lässt mich nicht los. Wie hieß diese "Beilage", die aus "rohem Teig" bestand?
Soweit ich mich erinnern konnte Bestand dieser aus Wasser, Honig, und einer Art Mehl. Das war äußerst lecker!
Danke, Gruß
Mirabella13
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Von Joaquin
Dienstag, 5. August 2008
Wenn der neue Gesetzesentwurf für die Einspeisung von aus Solaranlagen gewonnenem Strom und die Erbauung von Solaranlagen als Gesetzt verabschiedet werden sollte, so dürften auf die jeweiligen Verbraucher und Industriezweige, erhebliche Nachteile zukommen. Im wesentlichen würde dies bedeuten, dass der Einspeisetarif auf bis zu 35 Prozent sinkt, Einschränkungen für Anlagenbetreiber vorgesehen sind und man damit wohl eine Chance für Spanien als Solarindustrie erheblich erschwert.
Am 18.07.2008 hat der spanische Generalsekretär für Energie, Pedro L. Martín Uribe, einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher erhebliche Einschränkungen der Einspeisevergütung für Solarstrom und der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen vorsieht. Hierbei ist eine um bis zu 35 prozentige Senkung des Einspeisetarifes, in Abhänigkeit des Anlagetypes vorgesehen. So sollen die maximale Leistung, ebenso wie die maximale Vergabe von Leistungskapazitäten beschränkt werden.
Nach Aussage von Georg Abegg, Partner und Leiter der Rechtsberatung der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid, müssen geplante Investitionen in Photovoltaikprojekte demnach in Spanien dringend auf den Prüfstand. Eine Planungssicherheit sei für Projekte welche nach dem 29.09.2008 eingetragen werden, bestehe demnach kaum noch. Sollte das Gesetzt wie geplant in Karft treten, so würde der Solarindustrie in Spanien, erhebliche Schwierigkeiten drohen, insbesondere betroffen davon seien die erfolgreichen Investoren aus Deutschland.
Anstelle der bisherigen Unterscheidung nach Leistung einer Solaranlage, sei zukünftig nun die Höhe des Vergütungstarifes davon abhängig, ob es sich um eine Dachanlage oder eine Bodenanlage handelt. eine Reduzierung der Einspeisevergütung um bis zu 35 Prozent gegenüber dem derzeitigen Tarif, sei die Folge. So muss auch eine Dachanlage mindestens 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauches des Gebäudes auf dem sie verbaut wurde, erzeugen und gemäß Register zur Vergütungszuweisung höchstens 2 MW und für Bodenanlagen höchstens 10 MW betragen.
Zusätzliche bürokratische Hürden werden zudem die Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen darüber hinaus erschweren. Ein Register zur Vergütungszuweisung wird in Spanien eingeführt, in das Projekte eingetragen werden müssen, damit sie den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen bekommen. Haben hierbei einzelne Anlagen die selbe Katasterreferenz, dann werden sie als ein einzige Projekt angesehen. Dies soll die Umgehung der vorgegebenen Leistungshöchstgrenze unter Aufsplittung in Einzelanlagen, verhindern.
Die dabei zu vergebenen Leistungskapazitäten, werden in Vergaberunden aufgeteilt. Im Jahr sollen hier bis zu vier Vergaberunden stattfinden. Die dabei erfolgende Reihenfolge der Kapaitätszuweisung, richtet sich nach dem Einreichungsdatum des Antrages. Hierbei rutschen Anträge welche aufgrund der Erschöpfung des Kapazitätskontingentes in der jeweiligen Vergaberunde, keine Leistung mehr zugewiesen bekommen habe, automatisch in die nächste Vergaberunde. Aufgrund der neuen Vergabeleistungen, sinkt die geförderte Gesamtkapazität, wobei die Leistungskapazität in den Folgejahren um denselben Gesamtprozentsatz erhöht oder reduziert wird, je nachdem Vergütungstarif des Vorjahres.
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Von Joaquin
Anlagen für erneuerbaren Energie bzw. Ökostrom, sollen ab sofort weder eine Einspeisevergütung (Tarifa Regulada, Prima, Complemento por Eficiencia y Reactiva) noch Zuschläge mehr bekommen. Dieses Gesetz und Moratorium wurde im Rahmen der Haushaltssanierung erlassen und soll nur von vorübergehender Dauer sein. Dabei soll sich das Gesetz hauptsächlich auf neue Anlagen beziehen.
Dieses Vorgehen der Regierung wurde nun aber heftig von de Produzenten erneuerbarer Energien (APPA) kritisiert, ebenso von den Gewerkschaften und den Umweltorganisationen wie Greenpeace. Neben den Umweltkriterien fürchten die Gewerkschaften und der Verband hier den weiteren Verlust von Arbeitsplätzen und eine Verlagerung des Standortvorteiles Spaniens auf diesen Gebiet in Drittländer. Gerade die unbestimmte Dauer des Moratoriums, biete hier keine Planungssicherheit für neue Anlagen.
Diese Standortvorteile sind nicht nur auf dem Gebiet der Fotovoltaik zu beziehen, denn gerade die Windenergie macht Spanien fast schon komplett unabhängig von jeglicher Atomenergie.
Hier macht Spanien den gegenteiligen Schritt, welchen Deutschland nun durch die Energiewende und finanzieller Hilfe einleiten will. Und damit steht Spanien wieder in der Zwickmühle, den goldenen Weg zu finden zwischen Sparen und der Förderung von Wachstum.
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