Auswandern nach Spanien, worauf achten? NIE, Banken, Dauerauftrag, Mietvertrag, Rente, Krankenversicherung, ...
Von
Isis D., in Behörden, Dokumente + Rechtliches in Spanien
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Von Fuertemivida
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Von Isis D.
Residencia das Wort taucht öfter auf. Für mich fühlte sich wie ein Amokschwert. Meistens erwähnt, daß es negative Konsequenzen hat, wenn man sie nicht beantragt. Also habe ich bei Extranjería in Valencia angerufen. Mein Vorteil ist, daß ich Spanisch spreche.
Hier ein Zusammenfassung wobei es zu beachten gibt, daß es meiner persönliche Situation betrifft. Aber im Kern ist die Information gültig für andere EU Bürger.
Möchte man legal in Spanien leben sollte man in den ersten 90 Tagen ein Antrag auf Eintragung in der Registro de Extranjeros damit man das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión bekommt. Man erhält das N.I.E. dieses Dokument ist für immer gültig.
Laut Auskunft nach 5 Jahre ununterbrochen Aufenthalt erwerbe ich automatisch das Recht auf Dauer in Spanien zu wohnen Art. 10 Real Decreto 240/2007. Vorausgesetzt die Start-Situation hat sich nicht geändert.
Wenn ich es wünsche kann ich mir die Residencia Permanente ausstellen lassen. Ich muß Unterlagen vorlegen, die ich bereits bei der erste Eintragung in der Registro de Ciudadano de la Unión vorgelegt habe und was sich seitdem verändert haben sollte. Beispiel: eine Heirat.
EU Bürger haben das Recht auf Aufenthalt Art. 7, 8, 9 Real Decreto 240/2007. Solange die Voraussetzungen erfüllt werden.
Was passiert, wenn man sich in der Registro nicht eingetragen hat? Man bezahlt ein Bußgeld (Höhe weiss ich nicht). Man wird nicht ausgewiesen.
So weit aus meiner Erinnerung des Gespräches.
Summa sumarum. Mit meiner N.I.E habe ich bereits Residencia.
Persönliche Bemerkung. Ich Erstaune wie gut die verschiedene Behörden digital vernetzt sind hier in Valencia. Mit meiner nie haben sie sofort alle meine Unterlagen. Anderes in Meppen, D. ich meldete mein Wohnsitz ab, meine Adresse in Gandia wurde gespeichert. Dennoch das FA in Lingen, 25 km Entfernung hatte mich als "unbekannt verzogen" ☺️
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Von albanoguarralavate
Nach erfolgreichem Immokauf in Malaga beabsichtigen wir nun, einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Spanien beizubehalten. Ehemann und zwei minderjährige Kinder: Wohnsitz Spanien, Ehefrau Wohnsitz Deutschland. Wir sind zur Einkommensteuer gemeinsam veranlagt. Die Ehefrau erzielt Einkünfte in Deutschland und ist dort steuerlich ansässig, die Eheleute sind gemeinsam veranlagt. Nach BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltung ist der gemeinsame Wohnsitz in solchen Fällen auch noch gegeben, wenn die Wohnsitze getrennt sind, solange die Eheleute nicht getrennt leben. Für DBA-Zwecke ist die Ehefrau zukünftig in Deutschland, der Ehemann und die Kinder in Spanien ansässig.
Wie ist das mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Wir sind in Deutschland familienversichert, und die Frage des Wohnsitzes richtet sich gemäß den Kommentierungen auch nach § 8 AO. Aber die Frage ist, wie Spanien damit umgeht - und vor allem, ob die Familienversicherung, die in Deutschland auf die Ehefrau läuft, auch noch den Rest der Familie in Spanien abdeckt.
Für Einschätzungen und eigene Erfahrungen wären wir dankbar. Wir würden ggf. auch eine private Versicherung in Spanien abschließen und wären auch insoweit über Tipps erfreut.
Gruß
Alba
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Von valencia
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