Carola Geschrieben 4. Mai 2020 Teilen Geschrieben 4. Mai 2020 Hallo @ all, ist es üblich, einen Mietvertrag nach einer Mieterhöhung nach sechs Jahren wieder auf 11 Monate zu befristen ? Ich bin im Mietrecht hier nicht bewandert. Ambas partes, reconociendo la mutua capacidad legal necesaria para la firma y renovación por el período de 11 meses A PARTIR DEL 15 de Abril del 2020 del presente contrato de arrendamiento y puestos previamente de acuerdo. Both sides, recognizing LG Caro Zitieren Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 4. Mai 2020 Teilen Geschrieben 4. Mai 2020 ... google mal mit: >> contrato alquiler piso 11 meses Mit dieser "Regelung" wird eine längere Vertragslaufzeit mit anderer Rechtsgrundlage "ausgehebelt" .... Details dazu in den Treffern .... Saludos ... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Carola Geschrieben 5. Mai 2020 Autor Teilen Geschrieben 5. Mai 2020 vor 11 Stunden schrieb baufred: ... google mal mit: >> contrato alquiler piso 11 meses Mit dieser "Regelung" wird eine längere Vertragslaufzeit mit anderer Rechtsgrundlage "ausgehebelt" .... Details dazu in den Treffern .... Saludos ... Hallo baufred, danke für die Antwort Bisher hatte ich immer diese Verträge, nur ist mein Vermieter dabei immer wieder die Miete zu erhöhen. Den Hinweis habe ich gelesen. Zudem möchte ich spätestens im nächsten Jahr sowieso umziehen, denn mein spanischer Vermieter hat seine Preisvorstellung, die er erreichen möchte. Spanier können sehr unangenehm werden, wenn es um ihr Geld geht, ist nicht anders als in Deutschland Vielen Dank u. Grüße, Caro Zitieren Link zu diesem Kommentar
Meckerer Geschrieben 9. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2020 Um hier eine einigermaßen klärende Antwort geben zu können ist die vorhandenen Information völlig unzureichend. Dann ist es notwendig, einigermaßen mit dem span. Mietrecht vertraut zu sein, das vom deutschen ganz gewaltig abweicht. Es herrscht zwar Vertragsfreiheit, aber mit etlichen Einschränkungen, abhängig von diversen Variablen. Unterm Strich: alle mündliche oder ach schriftliche Vereinbarungen, die geltendem Recht entgegenstehen, sind null und nichtig. Und: ein einvernhemliches Verhälltnis Mieter/Vermieter ist, besonders auf Dauer, sehr, sehr selten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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