Joaquin Posted February 7, 2009 Share Posted February 7, 2009 Ein Urlaub kann ja schnell mal zum Alptraum werden und versprochene Attraktionen mit denen man gelockt wurde fehlen und überhaupt schaut das Hotel gar nicht so aus wie im Katalog, es ist kein Swimmingpool vorhanden oder das was da als Schwimmbad vorhanden ist, verdient den Namen nicht. Der Strandblick erweißt sich als Blick auf die Berge mit Baustelle und man hört selbst in der Nacht noch den Baulärm. Das Essen ist zum abgewöhnen und auch das Weitere kann nicht mit dem mithalten, was einem da der Reiseveranstalter vorab so alles versprochen hat. Aber nicht immer ist der Urlauber den Launen des Veranstalters hilflos ausgeliefert und so kann er sich in zahlreichen Fällen, zumindest einen Teil der Urlaubskosten vom Veranstalter zurück holen. Ein wenig Hilfe und Tipps zum Thema Reiserecht, Mängel und Preisminderung gibt es in den folgenden Blogbeiträgen: Reisepreisminderung bei nicht eingehaltenen Reise-VersprechenAlbtraum Urlaub - Reiserecht, Mängel, Preisminderung und HilfeReisemangel bei Hotel mit gesperrtem Strand, Schmutz und LärmFluggesellschaften müssen Passagiere mit Essen und Unterkunft versorgen Link to comment
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