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Gesetzestext zur Umsatzsteuerbefreiung für Rechnungen?


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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Kenner hier.

Ich arbeite als freiberufliche Texterin in Spanien und meine Kunden sind Deutsche in Deutschland.

Ich darf keine Mehrwertsteuer ausweisen. Nun gibt es in Deutschland dafür einen Gesetzestext, der unter die Rechnung kommt. Also: nach Paragraph soundso weise ich keine Mehrwertsteuer aus usw.

Gibt es solch einen Gesetzestext auch in Spanien? Also den gibts bestimmt :D, fragt sich nur, wo ich den finde.

Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus.

Viele Grüße

Marion

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Folgendes habe ich über die Ausstellungen von Rechnungen ohne Mehrwertsteuer innerhalb der EU gefunden:

Will man innerhalb der EU eine Rechnung ohne IVA und IRPF erstellen, muss man seine VAT-Nummer beantragen. Das ist eine Registriernummer für all diejenigen, die innerhalb der EU Handel betreiben.

Auf der zu erstellenden Rechnung ohne Steuer muss dann sowohl die VAT-Nummer, wie auch die NIF-Nummer vorhanden sein.

Sollten die Rechnungen an ausländische Kunden mehr als 30 % des Gesamtumsatzes betragen, muss eine vierteljährliche Erklärung an das Finanzamt erfolgen, aus dem diese Tatsache hervorgeht.

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter. Über einen Gesetzestext, den Du unter die Rechnung schreiben musst, habe ich leider bisher nichts gefunden.

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Noch eines dazu:

Wenn Du Deine NIF und Deine VAT-Nummer auf die Rechnungen schreibst, entfällt mit Sicherheit die Verpflichtung noch einen weiteren Gesetzestext dazu zu schreiben.

Die VAT-Nummer besagt ja schon, dass Du eine Rechnung ohne Steuer an Kunden im EU-Ausland ausfertigen darfst.

Ich weiß ja nicht, wie gut Dein Spanisch ist, aber geh mal bei google auf "facturas sin iva". Dort findest Du jede Menge Material zu diesem Thema.

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Lilac, ich glaube du vermischt die Dinge, bzw verwechselst da was. Zu deinem Verständnis:

MwSt => Mehrwertsteuer, deutsch

VAT => Value Added Tax, englisch

IVA => spanisch

TVA => französisch

Das ist alles das Gleiche. Da aber innerhalb der EU Englisch Amtssprache ist, spricht man idR von VAT.

Bei grenzüberschreitender Rechnungsstellung sind Kleinunternehmer von der Angabe der MwSt-Nummer ausgenommen.

Das hat nun wirklich überhaupt nichts mit obiger Frage zu tun.

Sie sucht das spanische Gegenstück zu:

"Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Steuerschuldner im Sinne des § 13b Absatz 2 sind."

Für dich Lilac, der Leistungsempfänger zahlt in diesenm Fall die MwST, nicht der Rechnungssteller.

OleHola: Warum kannst du nicht diesen deutschen Satz verwenden? Schliesslich sind deine deutschen Kunden in der Pflicht

Geld an den deutschen Staat zu überweisen. Mit Spanien hat das ja nichts zu tun.

Bearbeitet von Pepe
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Meine liebe Lilac,

dein Engagement in allen Ehren, aber man muss sich doch fragen in welchem Saftladen von Steuerbüro du in Spanien gearbeitet hast. Ich kann nur jedem raten einen grossen Bogen um dieses zu machen. Ob Erbschaft oder simpelste Rechnungsstellung, da sind noch nicht mal elementarste Grundkenntnisse vorhanden was zu erheblichen Schäden führen kann! Da wurde wohl offensichtlich nur von einer (Hand-)Tasche zur anderen gewirtschaftet.

Sorry, das musste schon lange mal gesagt werden.

OleHola braucht für Spanien in ihrem Falle NICHTS. Der o.g. Satz in deutsch dient nur zu ihrer eigenen Absicherung damit sie in Deutschland keine MwSt abführen muss.

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Huch, mein Satz ist verschwunden.

Pepe, die Texter in Deutschland setzen folgenden Satz ins Impressum und unter die Rechnungen: Gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit

Da ich zwar spanisch kann, aber keine solchen Gesetzestexte lesen kann, finde ich den Paragraphen nicht, der diesem entspricht.

Die meisten Kunden von mir wissen eh, dass ich keine Steuern ausweise, da ich in Spanien lebe und arbeite und die Kunden in Deutschland sitzen. Manche fragen aber dennoch nach, vielleicht, weil sie das erste mal von einer Texterin in Spanien Artikel bekommen.

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Meine liebe Lilac,

dein Engagement in allen Ehren, aber man muss sich doch fragen in welchem Saftladen .... OleHola braucht für Spanien in ihrem Falle NICHTS. Der o.g. Satz in deutsch dient nur zu ihrer eigenen Absicherung damit sie in Deutschland keine MwSt abführen muss.

Hallo

Also der Satz wundert mich gleich doppelt... zum einen, eine UST Befreiung ist ja in der Regel die grosse Ausnahme, bzw. nur bei Kleinunternehmnern. Und dann fehlen hier ja einige Details sodass eh keine Aussage möglich ist. Aber es gbt innerhalb der EU->EU auch gewisse Ausnahmen, das stimmt. Diese Umsätze müssen dann gesondert ausgewiesen werden.

Ciao

Ps: du darfst jederzeit MWST ausweisen, das FA freut sich immer über extra Einnahmen, oder.

Allerdings kann der Rechnungszahler im Ausland (D) oftmals die MWST nicht als VST "absetzen"

Bearbeitet von dreamsailor
mwst
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dreamsailor,

es ist hier nirgendwo von Umsatzsteuer-Befreiung die Rede. Da verwechselt du was. Die muss in jedem Fall bezahlt werden. Die Frage bei länderübergreifenden Geschichten ist: wer kümmert sich drum und wo wird sie fällig?

IdR wird sie bei grenzüberschreitenden Leistungen dort fällig wo diese dem Käufer zugute kommen. Im obigen Beispiel also in Deutschland beim deutschen Kunden.

HoleHola:

Den §19 brauchst du nicht da dieser für Rechnungssteller aus Deutschland ist. Damit deine Rechnung als Autonomo aus Spanien nach Deutschland auch in Deutschland gültig ist brauchst du den Zusatz:

"Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Steuerschuldner im Sinne des § 13b Absatz 2 sind." Das weis dein spanischer Berater vielleicht NICHT. Für Dich ist dieser Zusatz aber sehr wichtig um nicht bei einer Rückkehr nach D Probleme zu bekommen. Ein grosser Kunde in D wird auch keine Rechnung von Dir ohne diesen Zusatz akzeptieren.

Ich persönlich habe das fast 10 Jahre so gehandhabt. Natürlich habe ich mich vorher schlau gemacht wobei dann recht schnell klar wurde das es "jeder" so macht, bzw machen muss. Das Ganze war keine grosse Aktion, ist recht bekannt, kommt zigtausendfach vor.

Gegenüber dem spanischem Finanzamt musst du nicht explizit wie in D drauf hinweisen das deine Rechnung keine IVA enthält, da diese ja ins Ausland geht. Das galt zumindest bis vor etwa 2 Jahren. Ganz leicht erfragen kannst du das auf dem für dich zuständigen spanischem Finanzamt. Hole dir also dort einen Termin. Von den spanischen Steuerberatern halte ich idR abseits vom Tagesgeschäft nicht sehr viel. Wie bei vielen Spaniern hört das denken oft an der Dorfgrenze auf. Die Meisten wollen nur d€in B€st€s. Bei deinem spanischen Steuerberater entsteht für mich genau dieser Eindruck. Warum zum Teufel weis der denn noch nicht mal wie man eine Rechnung ins Ausland stellt? In EU-Zeiten ist das wohl das Mindestmass sich Berater zu schimpfen. Das ist schon sehr erschreckend das du hier nachfragen musst.

Viel Glück

Joaquin:

Deinen Hinweis find' ich sehr gut! Gerade bei finanziellen Dingen sehr wichtig. Man sollte schon ein Mindestmass an Verständnis von der Materie haben. Wahlloses Googeln stiftet nur Verwirrung, vielleicht gar Schäden, auch wenn's gut gemeint ist. Besser ist es da mal nichts zum Thema zu sagen. Gerade das scheint aber manchen Forumsmitgliedern sehr schwer zu fallen. Wenn hier jeder zu ALLEM seinen Senf dazu geben würde könntest du das Forum gleich schliessen.

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dreamsailor, es ist hier nirgendwo von Umsatzsteuer-Befreiung die Rede. Da verwechselt du was. Die muss in jedem Fall bezahlt werden. Die Frage bei länderübergreifenden Geschichten ist: wer kümmert sich drum und wo wird sie fällig?

IdR wird sie bei grenzüberschreitenden Leistungen dort fällig wo diese dem Käufer zugute kommen. Im obigen Beispiel also in Deutschland beim deutschen Kunden.

HoleHola:

Den §19 brauchst du nicht da dieser für Rechnungssteller aus Deutschland ist. Damit deine Rechnung als Autonomo aus Spanien nach Deutschland auch in Deutschland gültig ist brauchst du den Zusatz:

... Wenn hier jeder zu ALLEM seinen Senf dazu geben würde könntest du das Forum gleich schliessen.

sicher? der §19 ustg zielt aber exakt darauf ab und geht in die Richtung der Fragestellerin. Ansonsten dürfte das von mir zuvor gesagte grösstenteils zutreffen.

@OleHola

Manche Kunden fragen nach, da i.d.R. alle Rechnungen mit MWST kommen. Dann kann der Kunde in D die MWST als Vorsteuer absetzen. In dem Fall müsste man sehen, inwieweit in ESP die Regeln bekannt aus D gelten (Kleinunternehmer oder EU->EU). Falls Du sowieso keine MWST ausstellst, kann es dem Kunden an sich wurscht sien. Er verbucht dann die Rechnung "brutto für netto". Falls Du die MWST ausweist, wirds für ihn etwas ungünstiger, da er die VST (via ESP) nicht absetzen kann.

PS. bin kein Sterfachratgeber für ESP

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Nur Senf, ganz klar ist eben Tiza --

was geht ab, wenn ich zum Beispiel in ein großes Warenhaus gehe. Dort eben diese Befreiung der Umsatzsteuer verlange. Dann diesen vorhandenen Text übernehme?

Vereinfacht das die Beantwortung der Frage?? :pfeiffen: Nehme an auch in ES gibt’s diese Standartformulare bzw. Texte

Bearbeitet von Tiza
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Ein spanisches Unternehmen hat nichts mit der MwSt in D zu tun. Man kann hier nur drauf hinweisen, das der deutsche Kunde dafür alleine verantwortlich ist. Ob er dann den vollen Satz zahlen muss oder auch befreit ist ist ein anders Thema. Das geht das spanische Unternehmen nichts an.

Pepe,

vllt bist Du schon bisschen lane in Andalusien?

weiter oben hast Du geschrieben: "es ist hier nirgendwo von Umsatzsteuer-Befreiung die Rede." Oh, doch. Lies mal den Titel des Threads... ;-)

Das Thema MWST/VST ist bisschen komplexer und äusserst heikel, da hier u.U. das deutsche Finanzamt eine direkte Überweisung auf das Konto des Rechnungsempfängers leistet, falls eine VST (aufgrund MWST) angegeben worden ist (ggfs. fälschlicher weise oder durch Betrug - hat's oft genug gegeben)

Beispiel (und hier ging es ja um Kunden in D):

X macht ein Briefkasten Firma in D auf. Kollege Y stellte eine Rechnung von 119.000EUR incl. MWST

X gibt 19.000 als VST an, keine Einnahmen -> das FA überweist 19.000! Also da muss man bisschen aufpassen.

Da muss man immer sehen, wo der Zahlungsstrom langläuft.

Ciao

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.... Ich weiß ja, dass ich keine MwSt ausweisen muss.

dann muss es ja eine offizielle quelle dafür geben... auf diese verweisen.

Du kannst an sich nicht einfach so ohne MWST Rechnungen schreiben, hier wärst Du auf wackeligen Beinen. Oder?

Ciao

Nachtrag: dem FA in D wäre DAS ohnehin recht, da der Kunde in D keine VST in Ansatz bringen KANN (=FA hat geld gespart)

Bearbeitet von dreamsailor
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Oh Mann, das ist ein ganz heisses Thema. Wer sich von der Umsatzsteuer befreien lässt, sollte genau wissen, was er macht, und sich direkt mit der Hacienda in Verbindung setzen, sonst kann der Schuss ganz gewaltig nach hinten losgehen.

Den deutschen 'Freibetrag' gibt es in Spanien nicht, und da Steuern immer dort fällig sind, wo die Arbeitsleistung erfolgte, wird eine derartige Regelung zwangsläufig zu einem Problem werden.

Für mich war es einfacher, ganz normal 16% (später 18%) IVA/VAT in Rechnung zu stellen, als den Eiertanz mit der Steuerbefreiung durchzuziehen, zumal ich dann auch den Vorteil des Steuerabzugsverfahrens hatte. Jetzt fragt bitte nicht nach Details, das hat alles mein Steuerberater in Spanien gemacht, nachdem die Hacienda mir das lang und breit erklärt hatte.

Ihr wisst doch alle: Das Finanzamt hat immer Recht, und das Finanzamt in Spanien kann auch sehr schnell pfänden, wenn es einen Verdacht hat.

Die Nachteile der USt-Befreiung liegen auf der Hand:

Die Kunden wissen genau, wie viel man maximal verdient (nicht grade sehr schlau).

Kein Vorsteuerabzug (wenn man zum Beispiel EDV oder gar ein Auto kauft/kaufen muss, wird es bitter)

OK, jeder ist seines Unglücks Schmied, oder wie heisst es so treffend?

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Also ursprünglich ging es mir nur um den Gesetzestext für die Rechnungen. Ich weiß ja, dass ich keine MwSt ausweisen muss.:D:eek:

Mache keinen Text auf die Rechnung selber, sondern lege eine erklärende Beilage dazu.

Denn die Erklärung legt der Kunde für sich zur Seite, aber die Rechnung geht in seine Buchhaltung und damit bei einer Prüfung auch zum Finanzamt.

Von daher ist es besser es steht nichts dergleichen auf der Rechnung, als eine falsche Formulierung. Denn diese kann auf dich zurückfallen. ;)

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