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Fluggesellschaften müssen Passagiere mit Essen und Unterkunft versorgen


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Dienstag, 15. Juli 2008

Wenn Ihnen beim nächsten Flug nach Spanien oder dem Rückflug aus Spanien, der gebuchte Flug ausfallen sollte, dann haben Sie als Kunde und Passagier das Recht auf Versorgung durch Essen, Trinken und eine Unterkunft.

Mehr noch, die Fluggesellschaft ist bei einem Flugausfall zum Beispiel durch Annullierung oder großer Verspätung dazu verpflichtet, ihre Passagiere mit Nahrungsmitteln zu verpflegen und für eine Unterkunft zu sorgen.

Dies entschied das Oberlandesgericht in Koblenz und gab damit einer Klägerin Recht, die bei der Billig Airline Ryanair einen Rückflug gebucht hatte und erst zwei Tage später fliegen konnte. Aufgrund von Nebel war der Rückflug zum Flughafen Frankfurt Hahn storniert worden. In dieser Zeit kümmerte sich die Fluggesellschaft Ryanair nicht um ihre Passagiere obwohl nach einer EU-Verordnung die Fluggesellschaft in einem derartigem Fall den Passagieren, Essen, Getränke und notfalls auch eine Unterkunft gestellt werden muss.

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