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Riester-Rente bekommen nun auch Auswanderer aus Deutschland


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Sicher versucht hier die deutsche Regierung ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren und möchte, dass deutsche Rentner auch ihre Rente in Deutschland ausgeben. Aber schon lange ist bekannt, dass die Deutschland nicht wahllos ihren Rentnern vorschreiben darf, wo sie ihren Lebensabend zusammen mit ihrer Rente verbringen. Bei der so gelobten und begehrten Riester-Rente jedoch wollte das die deutsche Regierung wieder einmal tun.

Deutschland versuchte die Förderung der Riester-Rente mit zahlreichen Regelungen so einzuschränken, dass Rentner bei einem späteren Aufenthalt im Ausland, die Riester-Förderung hätten zurückzahlen müssen. Hiervon wären immerhin 12,5 Millionen Riester-Sparer betroffen, von all den zukünftigen Erwerbstätigen, die aufgrund der bisherigen Regelung davor abgeschreckt waren die Riester-Rente zu beantragen, gar nicht erst zu sprechen. Ebenso sind auch all die ausländischen Erwerbstätigen in Deutschland betroffen die in Deutschland arbeiten, Steuern zahlen und an eine spätere Rückkehr in ihre Heimat denken.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befand, dass bei der Riester-Förderung zu viele Regelungen hier in unzulässiger Art und Weiße, die frei Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes einschränkten.

Kläger war hier die Europäische Kommission und darauf können sich nun wirklich alle Erwerbstätige in Deutschland freuen, die sich mit dem Gedanken befassen, später einmal ins europäische Ausland auszuwandern, denn nun können auch Immobilien wie Wohnungen und Häuser im europäischem Ausland erworben werden, die zur Anschaffung durch das geförderte Riester-Kapital genutzt werden dürfen. Denn auch dies war zuvor durch die deutsche Regelung ausgeschlossen und es durften so nur Immobilien in Deutschland angeschafft werden.

Nun bleibt abzuwarten, wie schnell hier Deutschland das EuGH-Urteil in nationales Recht umsetzt, damit alle späteren ausreisewilligen Deutschen und Erwerbstätige in Deutschland auch davon profitieren können.

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