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Reisemangel bei Hotel mit gesperrtem Strand, Schmutz und Lärm


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Sonne, Strand und Meer, dass sind wohl die drei wichtigsten Faktoren für viele Urlauber und so sollte es auch sein. Das zumindest meinte ein Urlauber, dem der Zugang zum Strand aufgrund eines Kongresses verweigert wurde.

Denn ein Hotel- und Urlaubsgast wollte den Reisepreis um 10 Prozent gemindert sehen, weil aufgrund eines Kongresses im Hotel, Teile des Strandes abgesperrt wurden. Erschwerend kamen noch Schmutz und Lärm wegen der Auf- und Umbauarbeiten für den Kongress hinzu. Das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S53/07) folgte der Argumentation des Klägers und billigte ihm die 10 Prozent Reiseminderung zu.

Oft genug ist die Grenze zwischen erträglicher Unannehmlichkeit und Reisemangel fließend und ein Reiseveranstalter zieht hier die Grenzen anders als ein Urlauber.

Da im oben genannten Fall der Kläger aber überzeugend darlegen konnte, dass der Strand durch den Kongress erheblich eingeschränkt genutzt werden konnte viel der Rechtsspruch zu seine Gunsten aus. Da es ferner durch die Arbeiten an der Bühnenkonstruktion für die Kongressteilnehmer noch laut war, sah man eine Minderung des Reisepreises um zehn Prozent deshalb gerechtfertigt.

Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass es auch Einschränkungen in der Benutzung des Hotels gab, die durch den Kongress entstanden. Dies vernaschlagte das Gericht einer zusätzlichen Minderung um 5 Prozent, denn schließlich habe der Kunde nicht nur Teile des Hotels gebucht, sondern das Gesamthotel. Es müsste ihm also auch grundsätzlich möglich sein, alle Bereiche ohne Beeinträchtigungen aufzusuchen.

Urlauber müssen nicht klaglos hinnehmen, wenn in ihrem Hotel Kongresse veranstaltet werden und aus diesem Grund auch Teile des Strands abgesperrt werden oder gar Teile des Hotels, ebnesowenig wie die dadurch entstehenden Schmutz- und Lärmbelästigungen.

Man sollte bei einem Mangel immer sehr gewissenhaft die Mängel dokumentieren und Protokollieren um bei einer möglichen Rechtlichen Auseinandersetzung, die vorgebrachten Vorwürfe auch in allen Details belegen zu können.

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