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Meistens braucht es einen Anwalt, wenn was rechtliches gemacht werden muss.

Auch ich, suchte einen Deutsch sprechenden Anwalt In Alicante, wegen einem Erbfall.

Beim ersten Deutsch sprechenden Anwalt, war der Deutsch sprechenden Ansprechpartner ein Angestellter der Firma. Nach der vereinbarten Anzahlung passierte gar nichts. Beim nachfragen war wieder eine andere Ansprechperson. So hat man mich fast ein Jahr hingehalten und nichts wurde gemacht. Klar, bekam ich mein Geld nicht zurück.

Dann ein Schweizer Anwalt der in  seiner Webseite schreibt. Ein Schweizer für Schweizer. Vergessens Sie es. <entfernt> heisst die Firma und der Besitzer heisst <entfernt>.

Und. Ich habe nun den 3-ten Anwalt in der gleichen Sache.....
Mühsam und sehr kostspielig.
Also Vorsicht. Unbedingt Referenzen einholen und sich, nicht wie ich, von dem Auftritt und den Versprechungen im Internet Blenden lassen.

Viel Glück

Edited by Joaquin
Communityregeln beachten
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Am besten sucht man in solchen Fällen bei Google nach "Rechtsanwältin und abogada" oder "Rechtsanwalt und abogado" bzw. "abogada y Rechtsanwältin" oder "abogado und Rechtsanwalt", jeweils in Anführungsstrichen, dazu das Rechtsgebiet, in diesem Fall also Erbrecht, und ggf. ergänzt durch den Ort. Damit sollte man die erwischen, die sowohl in Spanien als auch in Deutschland zugelassen sind und ausreichende Kenntnissse beider Sprachen (und natürlich beider Rechtsordnungen) sollten sichergestellt sein.

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Mein ehemaliger deutscher Steuerberater hat mich mal vor einiger Zeit angerufen und mich gefragt, ob ich einen Rechtsanwalt in Spanien kenne, der eine Erbschaftsangelegenheit regeln kann.  Ich habe ihm unseren spanischen Steuerberater genannt, der perfekt die deutsche Sprache beherrscht, und in seiner Kanzlei sind mehrere Rechtsanwälte tätig.

Nach einigen Monaten habe ich von meinen ehemaligen deutschen Steuerberater gehört, dass alles  super gelaufen ist.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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Wow. So was nenne ich wirklich * Glück* gehabt. Ich bin ja jetzt in diesem Forum, weil ich * Pech* hatte.

ich war naiv und habe mich von den Anwalts-Webpage blenden lassen. Und wie bekannt: Nur Vorauszahlung !

Meine zweite Anwaltskanzlei, nachdem der Erste Anwalt 9 Monate nichts gemacht hat, macht auch nicht mehr weiter. Wieder volle Vorauszahlung.

Da man ja nur in Tripadvisor und Booking.com Namen der Besitzer von Hotels und Restaurants nennen darf und auch klar Schreiben kann wie der Service ist; darf man In Foren keine Abzocker und Gauner beim Namen nennen. Ich frage mich ? Warum ?

In Foren müssen wir IMMER irgend wie um den Brei herumreden. Und der ist nicht nur heiss, der kocht, dampft. Namen werden gelöscht oder man wird gesperrt ! Wie soll man den andere Teilnehmer warnen ! Bin gespannt auf jede Antwort. Warum ? Weil mich ein Schweizer Anwalt in Alicante um mein ganzes Erbe gebracht hat. Bei jedem Todesfall gibt es Erbrechtlich Geschütze Quoten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Nur die freie Quote kann frei bestimmt werden. Der Schweizer Anwalt in Alicante (Name wird ja zensuriert), hat gezielt den Tod meines Vaters verheimlicht und einer Deutschen das gesamte Erbe zugeschoben.

Hätte er, wie es sein sollte, in der Schweiz den Tod gemeldet, wäre ich automatisch informiert worden. Das klappt In der Schweiz.

Bei einem anderem Forum schrieb jemand zu meine Artikel: Ich sei selber schuld, weil ich keinen Kontakt zu deinem Vater hatte.. Na ja. Leider ist nicht bekannt, dass mein leiblicher Vater meine Mutter verlassen hat, als ch 6 Monate alt war. Ok. Genug. Die Firma In Alicante hat den Namen  Swiss und irgend etwas. Bin gespannt ob dies gestrichen wird.

Es wäre sehr interessant, ob es möglich wäre, so was wie anwaltadviser zu starten und dort könne jeder wirklich Schreiben was Sache ist.

Also. Nicht warten bis Amerikaner so was machen. Grosse Bitte an Alle. Machen wir es ?

Es grüsst Silvio Gubler. Ich muss meinen Namen Ja nicht verstecken......

Packen wir’s an. Bist Du dabei ?
 

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vor 10 Stunden schrieb Silvio:

Da man ja nur in Tripadvisor und Booking.com Namen der Besitzer von Hotels und Restaurants nennen darf und auch klar Schreiben kann wie der Service ist; darf man In Foren keine Abzocker und Gauner beim Namen nennen. Ich frage mich ? Warum ?

Die Unterschiede sind aber weit Großer als bei Äpfel und Birnen.

Wenn ich mich recht erinnere sind es spezialisierte Portale, bei denen nur diesbezügliche und dort ihre Dienstleistung anbietende und durch die Nutzungsbedingungen einer Bewertungen zustimmenden Dienstleister, bei erfolgten Abschlüssen eine solche Bewertung erlauben und wo durch den Vertragsabschluss auch die PErsonendaten der Benutzer im System enthalten sind. 

In diesem Forum melden sich Benutzer anonym an und dürfen dies auch sein. Anonyme Anschuldigungen gegen jedwede Person, Firma usw. ist dann aber auch engen Grenzen gesetzt. Fallen dabei Formulierungen so aus, dass sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern strafrechtliche bedenklich erscheinen, werden sie entfernt.

Alles weitere dazu, gerne per PN an mich. 

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Es kommt dabei auf die Formulierung an.

Wenn ich meine, dass mich jemand betrogen hat und ich ihn einen Betrüger nenne, aber hinterher das nicht beweisen kann, dann habe ich mich  strafbar gemacht. Wenn ich aber der Person sage: Ich werde Anzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft bitten, in diesem Fall nachzuprüfen ob Betrug vorliegt (oder per Zivilklage) dann ist das nicht beleidigend.

Durch die Meinungsfreiheit ist schon eine Menge mehr möglich, denn wenn ich sage "ich bin der Meinung, dass in diesem Fall ein betrügerisches Verhalten vorliegt" dann ist das eher straffrei  möglich, als wenn ich sage "in diesem Fall liegt Betrug vor".

Aber wie in vielen anderen Situationen auch: Worte sind wie Handgranaten, wenn man unvorsichtig mit ihnen umgeht, kann es leicht zu einer Explosion kommen.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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Dear Helmut

Bei jeder Rückmeldung oder Beitrag lerne ich was. Vielen Dank für deinen Kommentar. Der Herr Admin hat ja Freundlicherweise erklärt, dass hier im Forum jeder Anonym ist Und deshalb Behauptungen oder Anklagen nicht geprüft werden können.Vielleicht bin bin ich etwas oder ganz naiv.

Ich hab immer mit vollem Namen meinen Kommentar abgeschlossen. Also habe nichts zu verbergen. Ich habe auch dem Schweizer Anwalt, mit Swiss im Firmennamen geschrieben, dass ich andere Schweizer warnen werde. Die metoo Bewegung hat gezeigt, dass man sich nicht schämen muss, wenn man hereingelegt, missbraucht oder wie hier bei den Anwälten abgezockt wird.

Und ja. Handgranaten. Ich möchte ja, dass hier die Schweizer aufwachen. Ein Schweizer Anwalt kennt Schweizer Recht. Dieser Schweizer Anwalt Ph. in Alicante hat ein Testament unbesehen übernommen. Er weiss genau, dass wenn ein Schweizer stirbt, muss von Amtes wegen festgestellt werden, ob er noch eine Frau hatte, ob noch leibliche Kinder vorhanden sind oder wenn nicht Geschwister. Erbteile sind IMMER geschützt. So, Herr N hat also ein Testament erhalten von einer Deutschen. In diesem Tetament steht, dass die Dame Alleinerben ist. Super.

Warum sucht eine Deutsche Staatsbürgerin in Alicante lebend einen Schweizer Anwalt auf ? Um herauszufinden was der Rechtsweg ist. Nun hat dieser Schweizer Anwalt, der in seiner Homepage schreibt: Grüezi & herzlich willkomme bi XXX, S.L.", Ihrem Servicebüro für Schwiizer vo Schwiizer a de Costa Blanca!" 
um heraus zu finden, was man machen muss. Und nun. Was passiert. Nach nur 3 Monaten kassiert die Dame das Haus, voll eingerichtet, Auto, Bankkonten. Im Testament von meinem Vater  steht, dass Pflichteile Geschütz sind und das nur die Güter in Spanien Betroffen sind. Ok. Aber wer informiert den einzigen leiblichen Sohn, der anscheinend nicht existiert, weil mein Vater, meine Mutter verlassen hat, als ich 6 Monate alt war ? P.S. Bin nun 65...
Das ist die Aufgabe der Heimatgemeinde In der Schweiz. Der Schweizer Anwalt in Alicante wusste genau, dass der Tod gemeldet werden muss, weil mein Vater ja eventuell noch Verheiratet war oder Kinder hatte. Im Testament von meinem Vater steht, das die Dame Alleinerbin ist.  Aber dies ist rechtlich nicht möglich ! Schreiben kann man was man will.....

Die Dame war NICHT mit meinem Vater verheiratet. Somit hat sie nur Anspruch auf die freie Quote.... Alles bekannt und nicht kompliziert. Oder ?

ok. Das Haus wurde kurz darauf auf den Sohn der Dame überschrieben. Scheint ja System zu haben. Dies habe ich nun in Foren gelesen.

Und jetzt das super Gemei....e. Während 5 Jahren versucht die Dame Zugriff auf ein Bankkonto von meinem Vater zu erhalten. Was wird vorgelegt ? Das Testament und zusätzlich ein nicht beglaubigtes Nottestament.Nach 5 Jahren wird es der Bank zu bunt und angagiert  eine sehr bekannte Anwaltskanzlei in Zürich. Warum ? Um endlich in der Heimatgemeinde von meinem verstorbenen Vater nachzuforschen wer Erbberechtigt ist. WOW !

Der Tod war nicht gemeldet ! Kann mir nun jemand sagen, dass dies ein Schweizer, der ein Anwaltsbüro hat und Werbung macht für Schweizer in Alicante nicht wusste, wie So was normalerweise  geht ?

Ok. Nun Schluss. Aber wenn irgend jemand noch mehr wissen will wie die Story endet. Bitte melden. Es grüsst mit vollem Namen Silvio Gubler

metoo. Vielleicht gibt es mehrere die von dem Herrn.........gelegt wurden. Bitte melden.
 

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Hallo Silvio,

ich halte auch nichts davon, mich hinter einer E-Mail-Adresse zu verstecken.

Daher habe ich hier auch schon mal für unsere Ferienwohnung ein gutes Wort eingelegt und auch  mal ein Video veröffentlicht,

dass unser Grundstück (mit der Immobilie) aus der Drohnen-Perspektive zeigt.

Das spanische Erbrecht in sich selbst hat da so seine Tücken.

Z. b. können deutsche Ehepaare ein sogenanntes "Berliner Testament" verfassen; dabei schreibt ein Ehepartner das Testament mit der Hand und der andere Ehepartner braucht dann nur unterschreiben; das Testament ist in Deutschland uneingeschränkt gültig; in Spanien wird es nicht anerkannt.

Auch sind Kinder nach spanischem Erbrecht leichter zu enterben, als nach deutschem Erbrecht.

Meine liebe Frau und ich haben (bevor wir das endgültige Testament aufgesetzt haben) einen Entwurf zu unseren beiden Kindern gesandt, damit sie, falls Sie Einwände haben sollten, uns das noch mitteilen konnten.

Von dem endgültigen Testament haben unsere beiden Kinder auch eine handschriftliche Kopie.

 Oder genauer gesagt: Es gibt gar keine Kopie, denn alle drei Testamente sind identisch.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

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Dear Helmut

Gute Lösung die Du mit deinen Kindern aufgesetzt hast. Bei meiner gemachten Erfahrung war dies leider nicht möglich. Ich bin aber überzeugt, dass es noch mehrere Beispiele gibt, wo Schweizer lange Zeit in Spanien leben und keine Kontakte mehr in die Alte Heimat haben. Nichtsdestotrotz bleibt das Erbrecht bestehen. Der einzige Unterschied zu Spanien ist, dass ich in der Schweiz 3/4 vom Erbe meines Vaters zu Recht erhalte, ob er das will oder nicht. Nach Spanischem Recht 2/3. Das alles kann ich nachvollziehen und akzeptieren. Und dies ist auch dem Schweizer Anwalt bekannt. Aber den Tod meines Vaters zu verheimlichen und dann in Zürich nach einem Konto Zugriff zu verlangen, ohne Erbbescheinigungen ist doch kriminell. Ich habe dann in Zürich geklagt und Recht bekommen. Dann ich Alicante geklagt und Recht bekommen. Leider......ist die Dame so arm, dass Sie bei der Gerichtsverhandlung in Alicante sagte, der Staat soll ihr doch bitte einen Anwalt bezahlen...... Ich hatte in der Schweiz Anwalts- und Gerichtskosten. Ich hatte in Alicante Anwalts- und Gerichtskosten. Und zusätzlich Kosten für Übersetzungen, Notarielle Bestätigungen, Apostillekosten usw. Das Gericht hat mir Kosten zugesprochen, die die Dame bezahlen soll. Ha. Da wird nichts abgezahlt.
Zum  Schluss kann ich nur sagen. Mein Vater verstarb im Januar 2004. Im 2009 wurde aufgedeckt, dass er verstarb. Aber dies passierte nur, weil seit 5 Jahren versucht wurde an ein Konto in Zürich zu gelangen. Danach habe ich in Zürich geklagt, gewonnen und in Alicante geklagt und gewonnen. Aber ausser Gerichts- Anwalts- und andere Kosten nichts gehabt. Meine Erbe ist definitiv weg.

Darum denke ich, dass es sicher ratsam ist, andere Schweizer darauf aufmerksam zu machen, ihren Eltern, Kindern, Verwandten mitzuteilen, dass es Anwälte mit Schweizer Wurzeln gibt, die andere Schweizer um ihr Erbe bringen können, weil Recht umgangen wird.
Dies habe ich auch dem Schweizer Anwalt geschrieben. Metoo sei gegrüsst.

Es grüsst Silvio Gubler

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Am 16.9.2020 um 07:05 schrieb Silvio:

Weil mich ein Schweizer Anwalt in Alicante

@Silvio: Ich finde auf dieser Website komischerweise gar keinen Hinweis darauf, dass es sich um einen Anwalt handelt. Es ist nur von einem Service-Center für Schweizerinnen und Schweizer und von einem dreiköpfigen Team die Rede, das sich u.a. auf spanisch-schweizerische Erbschaften spezialisiert hat. In welcher Eigenschaft sie dies tun, ist nirgendwo ersichtlich.

Vielleicht beschuldigen Sie Ihn daher zu Unrecht und er ist gar kein Anwalt und wusste nichts von den Schweizer Regelungen.

vor 2 Stunden schrieb Helmut Josef Weber:

Z. b. können deutsche Ehepaare ein sogenanntes "Berliner Testament" verfassen; dabei schreibt ein Ehepartner das Testament mit der Hand und der andere Ehepartner braucht dann nur unterschreiben; das Testament ist in Deutschland uneingeschränkt gültig; in Spanien wird es nicht anerkannt.

@Helmut: Wie kommen Sie darauf, dass Berliner Testamente in Spanien nicht anerkannt werden? Ich übersetze seit vielen Jahren regelmäßig Berliner Testamente zur Vorlage in Spanien und mir ist von meinen Kunden noch nie etwas zu Ohren gekommen, dass sie nicht anerkannt werden. Die meisten dieser Übersetzungen mache ich für eine Rechtsanwältin, die mich ja bestimmt nicht immer wieder mit diesen Übersetzungen beauftragen würde, wenn sie in Spanien nicht anerkannt werden würden.

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Seit der EU-Erbrechtsreform 2015 ist nicht mehr die Staatsangehörigkeit maßgeblich dafür, welches Erbrecht anzuwenden ist, sondern der gewöhnliche Wohnsitz. Das führt dazu, dass ein Deutscher, der sich auf Mallorca niederlässt, dem spanischen Recht unterliegt. Ein Beispiel für die Folgen: Weil Spanien gemeinsame Testamente nicht anerkennt, würde ein Berliner Testament ungültig. Daher sollte man eine Rechtswahl vornehmen.

https://www.mallorcamagazin.com/service/leben-und-arbeiten-auf-mallorca/steuern-und-abgaben/zehn-kapitale-irrtumer-beim-erben-und-schenken-auf-mallorca.html

Es ist auch gar nicht so einfach, in Deutschland einen Anwalt zu finden, der sich beispielsweise mit spanischem Recht auskennt oder einen spanischen Anwalt der deutsch spricht“, gibt Horn zu bedenken. Doch das ist nicht das einzige Problem. „In vielen Ländern werden gemeinschaftliche Testamente wie das Berliner Testament nicht anerkannt“, sagt Anwalt Rohlfing. „Sie sind eine Besonderheit des deutschen Erbrechts.“

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/europaeisches-erbrecht-das-berliner-testament-kann-zum-problem-werden/11199432-2.html?ticket=ST-311920-MHOgurcEPwJ3BVOng3DM-ap1#:~:text=Wer nicht erben will%2C kann,der Regel nicht mehr möglich.

https://www.mmmm.es/en/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/spanisches-erbrecht-unterschiede-zu-deutschem-erbrecht/

 Dies bedeutet auch, dass in Deutschland errichtete gemeinschaftliche Testamente, z.B. Berliner Testamente deutscher Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien, ungültig sind----

So über den Daumen gepeilt kann ich noch auf 20 bis 30 andere Links hinweisen

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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vor 12 Stunden schrieb Traductriz:

@Silvio: Ich finde auf dieser Website komischerweise gar keinen Hinweis darauf, dass es sich um einen Anwalt handelt. Es ist nur von einem Service-Center für Schweizerinnen und Schweizer und von einem dreiköpfigen Team die Rede, das sich u.a. auf spanisch-schweizerische Erbschaften spezialisiert hat. In welcher Eigenschaft sie dies tun, ist nirgendwo ersichtlich.

Vielleicht beschuldigen Sie Ihn daher zu Unrecht und er ist gar kein Anwalt und wusste nichts von den Schweizer Regelungen.

Hallo Traductriz

Auf der Webseite steht: 

FAQ: Welches Recht kommt für mich zur Anwendung und wer ist für meine Erbfall zuständig? Brauche ich für meinen in Spanien gelegenen und meinen Schweizer Nachlass zwei Anwälte?

All diese Fragen beantworten wir Ihnen gern online oder anlässlich eines persönlichen Gesprächs. Wir helfen Ihnen gern Ihre Nachfolge nicht nur zivil- sondern auch steuerrechtlich in allen Ländern richtig zu planen, damit es im Ernstfall keine bösen Überraschungen gibt.

Nehmen Sie folgendes an den Termin mit:

 

  • Persönlicher gültiger Ausweis (ID oder Pass) des/der Erben

  • N.I.E. (span. Steuernummer) des Erblassers/der Erblasserin und des/der Erben

  • Kopie eines allenfalls bereits bestehenden in- oder ausländischen Testaments oder Ehe- u/o Erbvertrages und falls vorhanden, den (apostillierten) Erbschein aus der Schweiz.

  • Bei Immobilien zusätzlich Original-Kaufurkunde ('Escritura de Compraventa'), die Neubauerklärung ('Declaración de Obra Nueva') sofern vorhanden, den Grundbuchauszug ('Nota Simple') sowie den letzten Grundsteuerbescheid ('I.B.I.') mit dem Katasterwert ('valor catastral') drauf.

  • Aufstellung aller im Namen des Erblassers hinterlassenen Nachlasswerte im In- und Ausland


Und am 20.08.2009 schreibt mir das Gericht folgendes:

----Ursprüngliche Nachricht----
Von: xxxxxxxxxx@gerichte-zh.ch
Datum: 20.08.2009 15:25
An: Silvio Gubler

Betreff: AW: Namen und Adressen der Miterben von J. P. Xxxxxx, gest. 
01.01.2004

Grüezi Herr Gubler
Die Adresse der Erbin in Spanien lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxc
deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in
Rojales (Alicante) Xxxxxxxxxxxxxx, vertreten durch Xxxxxxxxxxxx
XxxxxxxxxccGeschäftsdomizil Xxxxxxxxxxxcc
Xxxxxxxxxx Dénia, Alicante, Spanien, E-mail: xxxxxxxxcccc Tel. 0000000000000

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüssen.

Bezirksgericht xxxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxxxcccccc

Beim Mail vom Gericht steht nichts von einem Service-Center. Es steht vertreten durch.  Freundlicher Gruss Silvio Gubler

 

Zitat

@Helmut: Wie kommen Sie darauf, dass Berliner Testamente in Spanien nicht anerkannt werden? Ich übersetze seit vielen Jahren regelmäßig Berliner Testamente zur Vorlage in Spanien und mir ist von meinen Kunden noch nie etwas zu Ohren gekommen, dass sie nicht anerkannt werden. Die meisten dieser Übersetzungen mache ich für eine Rechtsanwältin, die mich ja bestimmt nicht immer wieder mit diesen Übersetzungen beauftragen würde, wenn sie in Spanien nicht anerkannt werden würden.

 

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Hallo Silvio,

ich wundere mich immer, dass  Menschen, die sich mit einigen Klicks weltweit zu fasst allen Themen schlau machen können, sich nicht einige Minuten Zeit nehmen, mal bei Google nachzuschauen.

Damit meine ich jetzt nicht Deine Probleme, die Du mit verschiedenen Anwälten (oder Schein-Anwälten) gehabt hast, denn vor Betrügern ist man nirgendwo sicher.

Die Menschen sind immer schlau, nur--die Einen vorher und die Anderen hinterher.

Aber--wenn ich z. B. in Spanien wohne, und spanisches Vermögen an meine Kinder vererben möchte, und ein Berliner Testament erstellen will, dann schaue ich doch mindestens einmal bei Google nach unter "Spanien+Berliner Testament" und aus den Berichten die ich dann dort finde, versuche ich mir eine Meinung zu bilden.

Ich versuche wenigstens mich vorher schlau zu machen.

Natürlich gelingt das auch nicht immer, aber es verringert die Fehlerquote.

Es kostet weniger Energie (zumindest zu versuchen) das Richtige zu tun, als fahrlässig  das Falsche, oder den Anschein des Richtigen aufrecht zu erhalten, denn Letzteres  erzeugt Angst, Depressivität, Reizbarkeit,  Aggressivität, Unruhe und Konflikte.

Und irgendwann muss dann auch noch viel Energie dafür aufgewendet werden, Schuldige zu suchen, die Schuld daran haben, dass nicht das Richtige getan werden konnte.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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Ich kann auch nur sagen, dass ich mit Rechtsanwälten in Spanien unglaublich schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Auf der anderen Seite glaube ich aber auch, dass viele Ehepaare, die ein Berliner Testament verfasst haben, überhaupt nicht wissen, dass es ein solches Testament ist.

Den Ärger haben dann später die Erben oder es freuen sich die Menschen, die eigentlich nicht so üppig bedacht werden sollten, aber nun, weil jetzt wegen des ungültigen Berliner Testamentes die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, besser gestellt sind, als es die Erblasser gewollt haben.

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Servus Helmut

Interessant. Hmmm. Da gibt es nichts beizufügen. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie Ich den ersten Anwalt in Alicante gesucht habe. Interessante Webpage. Übersichtlich und ansprechend. Auch Rüchmeldungen von zufriedenen Kunden hatte es genügend.

Und da liegt ja eigentlich nun mein Problem. Sicher werden Kommentare und Rückmeldungen von unzufriedenen, geprellten Kunden sicher nicht selber publiziert. Und im Internet muss man die  Beschreibungen, Umschreibungen deuten und vielleicht erkennt man dann ein schwarzes Schaf in der schwarzen äh weissen Herde. Namen dürfen ja nicht verwendet werden...

Generell habe ich auch schon viel interessantes im Web gefunden. Speziell fürs Reisen. Dennoch sind Reiseblogs nicht immer up to date und vielfach versuchen Leute Unterkünfte schmackhaft zu machen, wo dann eine Provision fällig wird.
Vielen Dank fürs wachrütteln. Gut geschrieben.

Silvio

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Hallo Tradutriz

In der Webpage der betreffenden Firma in Alicante steht es ja ganz klar, dass ein Erbschein aus der Schweiz benötigt wird. Falls vorhanden bedeutet ja nicht, dass es nicht gebraucht wird.

Und ja, er hat die Dame aus Deutschland offiziell vertreten. In Zürich wurde das Testament vom Gericht innerhalb eines Jahres für ungültig erklärt. In Spanien wurden mir vom Gericht 2/3 zugesprochen. Die Dame hatte also schon 5 Jahre Vorsprung, bevor ich reagieren konnte. Danach habe ich in Spanien geklagt und brauchte fast 9 Jahre um nichts zu bekommen. Weil ja der erste Anwalt In Alicante  beinahe ein Jahr nichts gemacht hat. Sein Name bedeutet in unserer Sprache WC. Hoffentlich wird dies nicht zensuriert. Und alles wegen dem netten Herrn, der gerne Schweizern hilft, weil er ja auch ein Schweizer ist.
Wie Helmut auch schreibt. Lest Foren und versucht die schwarzen Schafe zu erkennen. Oder wenn ihr bereits schlechte Erfahrungen gemacht habt. Schreibt es. Warnt Andere. Auch wenn es halt wieder Zeit kostet.
Gruss Silvio
 

Hier der Text auf der Webpage


Kopie eines allenfalls bereits bestehenden in- oder ausländischen Testaments oder Ehe- u/o Erbvertrages und falls vorhanden, den (apostillierten) Erbschein aus der Schweiz.

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@Silvio Ja, dann wird es wohl ein Anwalt sein. Ich habe mich nur gewundert, dass er sich nicht selbst als Rechtsanwalt bezeichnet. Das kenne ich von deutschen Anwaltsseiten anders.

@Helmut Ja, natürlich, für Personen mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien gilt, sofern keine Rechtswahl für eine andere Rechtsordnung getroffen wird, das spanische Erbrecht. Bei den in den letzten Jahren von mir übersetzten Berliner Testamenten handelte sich immer um Erblasser mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, die Immobilienbesitz oder sonstiges Vermögen in Spanien hatten und das Testament für die Abwicklung der Erbschaft in Spanien vorgelegt werden musste.

Edited by Traductriz
Korrektur
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Hallo,

bin noch nicht wirklich lange in Spanien und kann bestätigen, dass es nicht einfach ist, sich durch den Behörden- und Anwaltsdschungel zu kämpfen. Man muss schon intensiv suchen und auch etwas Ahnung haben von der Bürokratie und auch der Arbeitsweise von Anwaltskanzleien, wenn man da zum Ziel kommen möchte.

Es gibt bestimmt gute und vertrauenswürdige Ansprechpartner, die sowohl Ahnung von spanischem als auch vom deutschem Recht haben. Betreibe gerade Recherche in der Richtung. Mal sehen, was dabei raus kommen wird.

LG

Edited by Sancho
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@Helmut: Ja, genau das habe ich mich auch schon gefragt. Und soweit ich weiß (ich gehöre nicht den rechtsberatenden Berufen an!), darf auch nicht vergessen werden, die Rechtswahlklausel ausdrücklich in die Bindungswirkung des Berliner Testaments miteinzubeziehen. Die von Ihnen gestellte Frage stelle ich mir im Übrigen auch für spanisch-deutsche Ehen, die ohne Ehevertrag in einem der Foralgebiete geschlossen werden, in denen ein abweichender gesetzlicher Güterstand gilt. Ob da die deutschen Ehepartner immer so genau wissen, was damit für sie gilt....

@Sancho: Man hört immer, dass man für Behördenangelegenheiten eine gestoría braucht, ohne die man aufgeschmissen sein soll.

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Sehr interessanter Link.

Ich wusste gar nicht, dass der Gestor zwei abgeschlossene Studiengänge als Voraussetzung hat. 

Etliche Aufgaben der Gestoria habe ich selbst erledigen können. Da kriegt man doch gleich besser mit, wie Spanien z. B. im Vergleich zu Deutschland funktioniert. 

Ich habe große Hilfsbereitschaft bei vielen Spaniern erlebt. Bin derzeit in der Extremadura. 

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke fürs Posten

 

 

 

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