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Einwandern von Spanien nach Deutschland. Wer kennt sich da aus?


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Hallo, ich habe da mal eine Frage und zwar kennt sich jemand mit dem einwandern von spanien nach deutschland aus?

Z.b. welche vorbereitungen muss man treffen? Welche Unterlagen werden benötigt, wo bekommt man die?

Muss man alles erledigt haben, bevor man einwandert? ( ja ok, manches muss in deutschland unterschrieben werden).

Hat jemand Erfahrung gemacht oder kennt jemand, der welche gemacht hat?

Vielen dank schonmal für evtl. Antworten.

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Hallo Rosi,

um hier ganz sicher zu gehen, würde ich mich entweder an die Botschaft oder das Auswärtige Amt wenden.

Vom Gefühl her braucht Dein Partner wohl die Unterlagen, die wir Deutschen brauchten, als wir nach Spanien zogen: gültige Ausweispapiere, am besten eine Private Krankenversicherung, solange man keine Arbeit hat etc.

Aber um keine Fehler zu machen... siehe oben.

Ich wünsche Euch ganz viel Glück.

Ich gehe auch bald zurück in den deutschsprachigen Raum und freue mich drauf

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Hallo Lilac,

da ich in Deutschland geboren wurde, weiß ich das alles leider nicht.

Und seit der zeit, als meiner eltern hier nach deutschland kamen, hat sich wohl auch einiges verändert. Aber ich hab da schon an sowas gedacht wie das Bürgerbüro oder so gedacht.

Für jede weitere Info natürlich dankbar, da spar ich mir erstmal den Weg auf diese tollen Ämter.. ;)

LG

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Ich habe mit den deutschen Konsulaten hier in Spanien sehr, sehr gute Erfahrungen gemacht. Und die sind ja eigentlich zuständig, wenn ein Spanier nach Deutschland ziehen will. Probiere es doch einmal. Das ist immer noch besser, als wenn wir versuchen Dir zu helfen und geben vielleicht unrichtige Antworten.

Hältst Du und auf den Laufenden?

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Geht doch bitte einfach auf die web-Seite vom Deutschen Konsulat oder vom Ausländeramt. Dort kannst Du per Mail Deine Fragen stellen und bekommst Antworten. Keinen Fuß musst Du deswegen vor die Tür setzen.

Die Leute sind dort unglaublich hilfsbereit. Ich habe schon so oft Fragen dort gestellt und mir wurde immer kompetent geholfen.

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Halli hallo..

also ich hab jetzt rausgefunden, dass man keine Aufenthaltsgenehmigung braucht. Er muss nur einen Reisepass haben.

Das mit der Genehmigung war früher mal. Wenn mal was sein sollte, bräuchte er nur ne meldebestätigung. also wenn er z.b. mal arbeiten will, was er natürlich will, dann bräuchte er, wenn überhaupt eine meldebescheinigung. also das er nachweisen kann, daß er hier einen wohnsitz hat.

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In der EU gilt das Recht der freien Arbeitsplatzwahl, was einiges erheblich im Umgang mit den Behörden erleichtert.

Noch ein kleiner Tipp, wenn er dann hier einen festen Wohnsitz hat, dann kann er sich auch einen Personalausweis (carnet de identidad) in Spanien ausstellen lassen, mit seiner aktuellen Adresse in Deutschland.

Dies hat dann den Vorteil, dass er eine gültigen Ausweis mit aktueller Wohnrotangabe hat. So muss er nicht ständig eine Meldebestätigung beim Einwohnermeldeamt holen und dafür die entsprechende Gebühr bezahlen, wenn er eine benötigt.

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lso ehrlich, Joaquin, wenn ich da an die Umständlichkeien in Spanien denke. Komplizierer geht es wohl kaum.

Nur um ein Beispiel zu nennen: Die Rathäuser sind sehr daran interessiert, dass sich alle Menschen dort eintragen lassen (Empadronamiento), die entweder hier zur Miete oder in einer eigenen Immobilie wohnen. Je mehr "Bürger" ein Dorf auf diesem Wege vorzuweisen hat, desto mehr gibt es aus dem Steuersäckel für das Dorf. Ein Kopfgeld, könnte man fast sagen. Daher habe ich damals meinen Kunden immer gesagt: bitte lasst Euch beim Rathaus registrieren. Es tut nicht weh und das Dorf bekommt mehr Geld für die Infrastruktur.

Soweit - so gut. Dann ging es los mit dem Certificado de Residencia, welches die Residencia ablöste. Einige Rathäuser machten nun das Empadrionat abhängig davon, ob man das Certificado vorweisen konnte. Aber die meisten Leute wollten doch gar kein Certificado, weil sie eben nur für einige Wochen im Jahr in Spanien waren.

Ein hin und her ohne Ende. Und das war nur ein winziges Beispiel aus dem schier unerschöpflichen Phantasiereichtum der spanischen Behörden.

Und sag mir jetzt bitte nicht: in Deutschland....

Anhand von Rosis Beispiel hat mal gesehen, wie einfach die Sache in D gehandhabt wird.

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  • 4 Wochen später...

Noch etwas zu diesem Thema. Ich bin Deutsche und will nach 20 Jahren Spanien nun nach Österreich "Auswandern". Dort brauche ich nach spätestens 4 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn ich dann fünf Jahre ununterbrochen in Ö lebe, brauche ich keine mehr.

Kann es wirklich sein, dass man in Deutschland so gar nichts braucht? Irgendwie kommt mir das nun doch komisch vor. Ich als Deutsche brauche eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich, ein Spanier braucht aber keine für Deutschland.

Das kommt mir Spanisch vor:eek:

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Also Deutschland, Spanien und Österreich sind vollwertige Mitglieder der Europäischen Union, mit all ihren Rechten und Pflichten. Innerhalb dieser Länder gilt das freie Wohn- und Arbeitsrecht für einen EU-Bewohner aus diesen Ländern.

Ob als Architekt, Restaurantbesitzer oder Marketing-Expertin: Unionsbürger können sich überall in der Europäischen Union niederlassen und dort einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Europäische Richtlinien sorgen dafür, dass die eigene Berufsausbildung im Gastland auch anerkannt wird.

Innerhalb der Europäischen Union genießen alle Unionsbürger das Recht auf Freizügigkeit. Das schließt die freie Einreise, freien Aufenthalt, freies Wohnrecht, die freie Wahl des Studien- und Arbeitsplatzes sowie die Niederlassungsfreiheit ein.

Das Recht der EU-Bürger, sich in einem anderen EU-Land niederzulassen, dort also eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Erwerbstätigkeit selbstständig auszuüben, ist schon 1957 im EWG-Vertrag festgeschrieben worden.

In der Praxis ist die Niederlassung in reglementierten Berufen in einem anderen Mitgliedstaat jedoch nur möglich, wenn die Diplome, die Hochschulabschlüsse und die Nachweise der beruflichen Befähigung des einen Landes auch im anderen EU-Land anerkannt werden. Da in den einzelnen Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für die Zulassung unterschiedlich sind, war die Niederlassung lange Zeit schwierig.

Quelle eu-info.de

Mich würde hier eher interessiert, woher Du deine Information her hast?

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Vom Auswärtigen Amt Österreich und von der Gemeinde, in der ich mich niederlasse.

Es ist genauso wie in Spanien. Wenn ich mich in Spanien niederlasse, brauche ich den Eintrag ins Residentenregister. Ich muß mein Auto ummelden, mich beim Rathaus anmelden - alles ganz genauso wie in Österreich. Daher frage ich mich, wieso man in Deutschland sich nicht registrieren lassen muss!

Ich muss mich ja in Österreich schon allein deshalb registrieren lassen, weil ich dort in die Pflichtkrankenkasse will und nicht laufend mit meinem "Auslandskrankenschein" aus Spanien durch die Gegend fahren kann.

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Also zwischen einer Anmeldung bei den Ortlichen Behörden und einer Aufenthaltsgenehmigung, besteht aber ein enormer Unterschied. Zum Beispiel muss man sich auch in Deutschland nach wie vor beim Einwohnermeldeamt anmelden, aber nur früher benötigten zum Beispiel in Deutschland lebende Spanier eine Aufenthaltsgenehmigung.

Kann es sein, dass hier eine Diskrepanz herrscht, was die Begrifflichkeiten angeht?

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Ich habe mal aus den Vorschriften für den Zuzug von Personen aus anderen EU Ländern nach Österreich zwei Passagen kopiert:

Als EWR-Bürgerin/EWR-Bürger bzw. Schweizerin/Schweizer genießen Sie Visumsfreiheit und haben Sie das Recht auf Aufenthalt auf dem Territorium eines beliebigen EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz für einen Zeitraum von drei Monaten.

Möchten Sie oder Ihre Familienangehörigen Ihr gemeinschaftliches (= unionsrechtliches) Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen und sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach der Einreise in Österreich eine Dokumentation Ihres gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechtes beantragen.

Voraussetzungen

EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer sind zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie

  • in Österreich Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bzw. Selbstständige/Selbstständiger sind oder
  • für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen, oder
  • als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung an einer österreichischen Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und über
  • ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Na, was sagst Du nun? Ich muss sogar nachweisen, dass ich denen nicht auf der Tasche liegen. Das war in Spanien vor 20 Jahren auch mal so, ist aber lange abgeschafft worden. Die von mir zitierten Texte sind neu!

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