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Spanien: Recht für Behinderte auf Hilfe/Assistenz


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Mittwoch, 2. April 2008

Auch wenn in Spanien Behinderte in der Gesellschaft infolge des sozialen Gefüges und der religiös, christlichen Überzeugungen in den Familien besser integriert und eingebettet sind als in anderen Ländern, war eine gesetzliche Regelung unabdingbar. So trat im vergangenem Jahr das Gesetzt zur "Förderung der persönlichen Selbstständigkeit und Achtung von Menschen in Abhängigkeitssituationen" in Kraft.

So wird seit dem Jahr 2007 eine finanzielle Unterstützung für die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, bei der Ausbildung und bei grundlegenden täglichen Aktivitäten ermöglicht. Das dabei zur Verfügung stehende Budget ist jedoch verhältnismäßig gering. So hat sich durch die Gesetzeslage, die Assistenz für Behinderte als ein subjektives Recht etabliert, so dass zum Beispiel in Andalusien ein achtjähriger Junge mit Autismus ein Recht auf persönliche Assistenz zugesprochen wurde. In diesem Beispiel wurde so zum ersten Mal eine finanzielle Unterstützung für eine persönliche Assistenz auf der Grundlage des Gesetzes bewilligt.

Besagt in der ursprünglichen Form das Gesetzt, dass ein behinderter Mensch nur dann ein Recht auf persönliche assistenz habe, wenn er in der Lage sei selbstständig Entscheidungen zu fällen, so erweiterte die andalusische Regierung das Gesetz in ihrer Interpretation dahin gehend, dass eine persönliche Assistenz ebenso eine Alternative zu Institutionen sei, selbst im Falle einer intellektuellen Einschränkung.

Diese Entscheidung wurde auch von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung als ein Meilenstein tituliert, für die Realisierung der persönlichen Assistenz. Zudem zeuge sie von einem äußert effektivem Weg mit dem bisherigen, medizinischen Modell zu brechen, welches das soziale System in Spanien noch immer sehr stark beeinflusst.

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