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Gesetzliche Krankenversicherung Spanien bei “doppeltem Wohnsitz”


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Nach erfolgreichem Immokauf in Malaga beabsichtigen wir nun,  einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Spanien beizubehalten. Ehemann und zwei minderjährige Kinder: Wohnsitz Spanien, Ehefrau Wohnsitz Deutschland. Wir sind zur Einkommensteuer gemeinsam veranlagt. Die Ehefrau erzielt Einkünfte in Deutschland und ist dort steuerlich ansässig, die Eheleute sind gemeinsam veranlagt. Nach BFH-Rechtsprechung und Finanzverwaltung ist der gemeinsame Wohnsitz in solchen Fällen auch noch gegeben, wenn die Wohnsitze getrennt sind, solange die Eheleute nicht getrennt leben. Für DBA-Zwecke ist die Ehefrau zukünftig in Deutschland, der Ehemann und die Kinder in Spanien ansässig. 

Wie ist das mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Wir sind in Deutschland familienversichert, und die Frage des Wohnsitzes richtet sich gemäß den Kommentierungen auch nach § 8 AO. Aber die Frage ist, wie Spanien damit umgeht - und vor allem, ob die Familienversicherung, die in Deutschland auf die Ehefrau läuft, auch noch den Rest der Familie in Spanien abdeckt. 

Für Einschätzungen und eigene Erfahrungen wären wir dankbar. Wir würden ggf. auch eine private Versicherung in Spanien abschließen und wären auch insoweit über Tipps erfreut. 

Gruß

Alba

 

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Sorry, aber in diesem konkreten Fall mit Bezügen zum Steuer- , Sozialversicherungs-, Niederlassungrecht und weitere kommt eine Beantwortung einer unerlaubten Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG gleich. Hier bleibt DIr nur der Weg zum fähigen Anwalt, der sowohl die deutschen als auch die spanischen Sichtweisen zu Deinen Fragen kennt.  

 

Ohne auf die konkreten Fragen einzugehen, sei vermerkt, dass in Spanien die Rechtslagen in anderen Ländern (auch Deutschland) weitestgehend ohne Belang sind.

Gruß

Manfred

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