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Pablo Picassos Bild "Kopf einer jungen Frau" rechtswidrig beschlagnahmt?


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Die Sache mit dem Recht ist immer so eine Sache und vor allem nicht immer jedem gleich recht zu machen.

Pablo Picasso war einer der bedeutendsten Künstlern der Welt, prägender Künstler der Neuzeit und vor allem, er war Spanier. Seine Werke werden daher von Spanien als kulturell wertvoll eingestuft und ebenso von nationalem Interesse, weshalb die Ausfuhr von Picassos Werken strengstens reglementiert ist.

Gleichzeitig erzielen Picassos Werke auf Auktionen Rekordsummen und sind begehrte Objekte für Anleger, Sammler und Spekulanten. Da ist es nur verständlich, dass hier die Interessen Spaniens, nicht immer mit den Interessen der Besitzer von Picassos Kunstwerken übereinstimmen.

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Aktuell geht es um das Gemälde "Kopf einer jungen Frau", welches dem Bankier Jaime Botín gehört. Er hatte wiederholt versucht, das auf 25 Millionen Euro geschätzte Bild, ins Ausland zu schaffen, um es so veräußern zu können. Da er aber schon auf der Liste der Fahnder stand, kam er mit seinem Bild nicht weit, dass seit langem auf seiner Jacht ist. Er wurde auf Korsika, in der Stadt Bastia, als er mit seiner Jacht im Hafen von Calvi anlegte, von den dortigen Zoll-Beamten schon erwartet. Die französischen Zollbeamten beschlagnahmten das Bild und die Guardia Civil überführte es nun nach Spanien.

Der Besitzer ist darüber alles andere als erfreut und sieht sich dabei zu unrecht behandelt. Zum einen sei das Bild 1906 nicht in Spanien, sondern im Ausland gemalt worden. Er selbst hat es dann 1977 in London gekauft und auf seiner unter britischer Flagge fahrenden Jacht "Adix" aufbewahrt. Auch wenn die Jacht öfters im Hafen von Valencia gelegen habe, stand sie somit nie aus spanischem Territorium.

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Das Kulturministerium von Spanien sieht das Gemälde als nationales Kulturgut an, welches ins Ausland gebracht werden sollte. Botín behauptet, dass das Gemälde laut internationalem Seerecht ja zuvor nie spanischen Boden betreten habe und könne daher gar nicht ins Ausland gebracht worden sein, weil es da ja schon immer gewesen war.

Eine juristisch gar nicht mal so eindeutige Sache und es wird sicherlich interessant sein zu erfahren, wie hier die Richter in Spanien entscheiden. Bis dahin wird das Gemälde, in einem Lager des Reina-Sofia-Museums in Madrid aufbewahrt.

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Jaime Botín war unter anderem jahrelang in führenden Positionen für die spanischen Banken Santander und Bankinter tätig. Er gehört zu einer Bänkerfamile die wesentliche Anteile an einigen der wichtigsten spanischen Banken halten

Bearbeitet von Joaquin
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Hallo Joaquin

 

die rechtliche Seite ist mir gänzlich unbekannt, aber mein Gefühl sagt mir, dass ein Staat nicht das Recht haben sollte, künstlerische Arbeiten die vom Künster oder seinen Erben für sehr, sehr viel Geld verkauft wurde, vom Staat eingezogen werden können.

 

Denn das würde bedeuten, dass kein Künstler mehr seine Bilder verkaufen kann und wer will schon ein Gemälde kaufen, wenn er es wieder abgenommen bekommt.

Anders ist es natürlich, wenn jemand Artefakte aus antiken Bauwerken oder Gräbern oder Ausgrabungen verkauft oder erwirbt. Aber private künstlerische Erzeugnisse, das geht mir zu weit.

Natürlich verstehe ich, dass Picasso ein bedeutender spanischer Maler ist, aber es hätte Spanien jederzeit  freigestanden das Bild selbst zu erwerben, aber das können oder wollen die Museen, bzw. die Staaten ja nicht.

Bearbeitet von Raven
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Es geht ja nicht darum, dass er seine Bilder nicht verkaufen, sondern er darf sie halt nicht außer Landes bringen. So könnte ja zum Beispiel auch ein Chinese sein Bild in Spanien erwerben, müsste es dann aber weiterhin in Spanien lassen. Im übrigen handelt es sich hierbei nicht um eine spanische Eigenheit, sondern zahlreiche Lädernr haben derlartige Gesetze, welche auch innerhalb der EU respektiert und befolgt werden, so das in diesem Fall auch der französische Zoll den spanischen Kollegen geholfen hat. Hier kurz ein Auszug vom deutschen Zoll:

"Kulturgut soll durch Aus- und Einfuhrverbote davor geschützt werden, unbefugt über Grenzen hinweg befördert zu werden. Die Zollverwaltung stellt durch die Überwachung der bestehenden Ein- und Ausfuhrverbote zum Schutz des Kulturgutes sicher, dass die geltenden Regelungen bei ein- und ausgeführten Waren beachtet werden."

Information zur gesetzlichen Handhabung in Deutschland findet man im "Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung" (KultgSchG). Wo genau nun die Unterschiede zum spanischen Gesetz liegen, weiß ich nicht, ließt sich aber ähnlich restriktiv, wie in Spanien.

Was die Wertanlage und den Kauf solcher Objekte angeht, so müsste man nun auch mal in Erfahrung bringen, seit wann es diese Gesetze gibt? Kauft ein Spekulant ein solches Objekt im Moment, wo es ein solches Gesetz gibt, weiß er was er tut und hat sich auch daran zu halten. In diesem Fall scheint es mir aber wohl schon so, dass Jaime Botín dies bekannt war und er das Gemälde wohl nicht ohne Grund die ganze Zeit in seinem Bot aufbewahrt hat. Ich denke er hat nur nicht daran gedacht, dass der spanische Zoll seine Jacht nicht als souveränes Territorium betrachtet, sonst hätte er das Bild sicherlich von Anfang in England oder einem anderen Wohnsitz im Ausland gebracht, von denen er sicherlich einige besitzen dürfte.

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