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Hallo Ihr,

ich überlege, mir in Spanien ein kleines Grundstück zu kaufen und versuche nun zu verstehen wie denn so ein Kauf abläuft. Also man macht einen Vorvertrag, dann die escritura mit Notar. Damit kann man sich dann im Grundbuch eintragen lassen. So weit verstanden.

Aber wie ist das mit dem Katasteramt? Ich habe gelesen, daß das was im Kataster steht mit den Angaben im Grundbuch häufig nicht übereinstimmt. Und was mache ich dann? Und vor allem wie sorge ich dafür dass ich nach dem Kauf als Besitzerin im Kataster eingetragen bin? Kann ich das selber machen lassen mit der escritura? Oder soll ich hoffen dass der Verkäufer das macht?

Hoffe mir kann jemand helfen.

Angela

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Hallo Angela und post-607-1385423739,8787_thumb.gif im Spanien-Treff!

Zu Deiner Frage:

Du hast den Ablauf ja schon ganz richtig geschildert. Wichtig ist, dass Du den Notar bei Unterschrift der Escritura damit beauftragst, die Immobilie auch im Grundbuchamt auf Deinen Namen eintragen zu lassen. Das dauerte früher - also noch vor 2-3 Jahren - ca. 3 Monate. Danach konnte man sich die Original Escritura wieder beim Notar abholen. Sie war dann vom Grundbuchamt abgestempelt und Du konntest die Einträge direkt auf dem Deckel der Urkunde erkennen.

Um das Katasteramt brauchst Du Dir insofern keine Sorgen zu machen, weil es automatisch über den Besitzerwechsel informiert wird. Aufgrund des Katasterwertes wird Dir dann ja vom Rathaus die IBI (Grundsteuer) berechnet. Das könnte das Rathaus nicht tun, wenn es keine Meldung vom Verkauf hätte.

Ich wünsche Dir eine glückliche Hand beim Kauf und gute Nerven beim Herunterhandeln des Preises :D

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Auf einen deutschen Notar kannst Du Dich 100% verlassen. Er ist vom Gesetzgeber eingesetzt, nachdem er mindestens 10 Jahre mit gutem Leumund als Rechtsanwalt tätig gewesen ist.

Ein spanischer Notar muss keine Ahnung von der Gesetzgebung haben. Das ist ein Be-Urkunder, dessen Aussagen bezüglich der Rechtssicherheit eines Grundstücks nicht stimmen müssen:

Die notarielle Kaufurkunde - Escritura Pública de Compraventa

Die im Volksmund genannte „Escritura“ ist ein vor dem Notar geschlossener Kaufvertrag, der zwar nicht Voraussetzung für den Eigentumsübergang ist, jedoch für die Eintragung in das spanische Eigentumsregister notwendig ist.

Der spanische Notar hat nicht so umfassende Prüfungs- und Belehrungspflichten wie in Deutschland. Vielmehr beurkundet der spanische Notar lediglich das, was Ihm die Parteien vorgeben und erkundigt sich vorab per Fax beim Eigentumsregister, ob der Verkäufer dort eingetragen ist. Anschließend sendet er wiederum die wesentlichen Daten der Escritura an das Eigentumsregister, wodurch zunächst eine Eintragungssperre ausgelöst wird, was bedeutet, daß evtl. andere über diese Immobilie vorgenommene notarielle Kaufurkunden nicht in das Eigentumsregister eintragungsfähig sind.

Der Notar ist in Spanien nur für die Beurkundung zuständig. Die Zahlung der mit dem Erwerb verbundenen Steuern und die Eintragung ins Grundbuch nimmt er nicht vor.

Oftmals verlangt der Verkäufer einen geringeren Kaufpreis als den tatsächlichen in der Urkunde anzugeben, um "Steuern zu sparen". Dieses sogenannte "Steuersparmodell", das zweifelsohne ein Steuervergehen ist, ist für den Verkäufer jedoch eher ein Steuergrab. Die Grunderwerbsteuer, die er beim Kauf zu zahlen hat, beläuft sich in der Regel auf 7%. Wird die Immobilie jedoch später wieder verkauft, so wird der Gewinn mit 19% besteuert. Läßt sich dann jedoch kein Käufer finden, der bereit ist, dasselbe zu tun, was der heutige Verkäufer beim Kauf getan hat, so wird der heutige Verkäufer einen Gewinn versteuern müssen, den er tatsächlich gar nicht hat. Worauf er beim Kauf 7% gezahlt hätte, zahlt er nun beim beim Verkauf noch 19%, anstatt 0%.

Der Notar in Spanien hat lediglich beurkundende Funktion. Er beurkundet das, was Ihm die Parteien vorgeben. Auch deshalb ist eine fachgerechte anwaltliche Betreuung beim Immobilienerwerb in Spanien unbedingt anzuraten.

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.....Der Notar in Spanien hat lediglich beurkundende Funktion. Er beurkundet das, was Ihm die Parteien vorgeben......

Was lernt der überhaupt um seinen Zettel zubekommen „Formularwissenschaft“? Was einer so aus seinem Studi macht beiseitegeschoben.

Auf einen deutschen Notar kannst Du Dich 100% verlassen. Er ist vom Gesetzgeber eingesetzt, nachdem er mindestens 10 Jahre mit gutem Leumund als Rechtsanwalt tätig gewesen ist.

Falsch verstanden?, ein zusätzlichen Privileg.

Der Notar ist in Spanien nur für die Beurkundung zuständig. Die Zahlung der mit dem Erwerb verbundenen Steuern und die Eintragung ins Grundbuch nimmt er nicht vor.

Escritura – alles auf Página mit fortlaufenden Nummern und Stempelchen - Von Eintragung – Grundbuchamt, Kataster, und und…, bezahlt, sowie erl. durch (nur) Notar

Ist es besser hier nochmal nachzugehen und ganze vom Rechtsanwalt zu überprüfen?

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