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2004 - Europäische Gerichtshof-Urteil zu ausländischen Führerscheinen in Spanien

Grundsatz: Europäische Führerscheine sind in Spanien gültig, auch für Residente. EU-Bürger mit ausländischem Führerschein,

die in Spanien ihren gewöhnlichen Wohnsitz (Residencia) haben, sind befugt, aber nicht gezwungen, ihre eigenen Führerscheine gegen eine spanische Fahrerlaubnis einzutauschen.

Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis / Kontrolle bzw. Vorlage eines ärztlichen Attests / Punktekonto / Führerscheinklassen

Klar ein altes Thema - gibt es dazu in der Zwischenzeit Veränderungen ????

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  • 2 Wochen später...

Nach zwei Jahren unterliegt jeder Residente den spanischen Regeln.

Dazu gehört die Kontrolle des körperlichen und psychischen Zustands des Inhabers der Fahrerlaubnis (durch Vorlage eines ärztlichen Attests), auch das spanische Punktekonto ist mit einbezogen.

Unter 65 Jahre - Fahrerlaubnis für die spanische Klasse B (PKWs), muss diese jeweils nach zehn Jahren verlängern lassen. Über 70, alle fünf Jahre zum Test.

ES-Führerscheinklassen BTP, C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D und D+E (LKW, Spezialfahrzeuge, etc.) gilt die Fahrerlaubnis jeweils nur für fünf Jahre.

Januar 2013 in den Kategorien AM, A1, A2, A, B, B1 und BE – werden lediglich eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben.

Der lebenslängliche Führerschein in Deutschland dürfte somit bald seinen Geist aufgeben.

Sollte sich bei einer Ärztliche Kontrolle herausstellen, dass sich gravierende Veränderungen ergaben,

können die spanischen Behörden den ausländischen Führerschein einziehen und gegen einen spanischen Führerschein austauschen.

Zum Punktekonto, die Fahrerlaubnis verliert auch derjenige, der die Punktezahl bei Strafmandaten überschritten hat.

Also einiges beachten - ein verlieren des Versicherungsschutz bei Unfall steht an.

Einer kurzen Überprüfung ob man in ES mit einer gültigen Fahrerlaubnis unterwegs ist, zahlt sich aus.

(Die Vorgaben für Residenten-Anmeldung einzuhalten lohnt sich immer mehr)

Bearbeitet von Tiza
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