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familienversicherung der Aok in Spanien


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Seit 2010 bin ich Rentner und lebe in Spanien zusammen mit Frau und

Sohn. Ich bin freiwillig in der AOK versichert und habe denen 2011

mitgeteilt, dass wir offiziell nach Spanien gezogen sind. Hier bittet

die staatliche Krankenkasse darum, eine spanische KV-Karte zumindest für

den Sohn zu haben. Also bestellte ich eine E121-Bescheinigung bei der

AOK. Diese teilöten mir am Telefon mit, dass sowohl der Sohn als auch

die Frau seit der Abmeldung in Deutschland garnicht mehr versichert

seien. Darüber mir eine Information zukommen zu lassen wurde aber

offensichtlich versäumt. In den Geschäftsbedingungen habe ich nun

gefunden, dass darin tatsächlich steht, dass die Familienversicherung

nur gilt wenn man in Deutschland angemeldet ist. Ist das nicht verboten?

Ich zahle ja meinen Beitrag auch in Deutschland und wohne dort nicht.

Ichhabe mir inzwischen auch das Formular E-121 angesehen und nicht

verstanden. Ich sehe deshalb Ärger auf uns zukommen. Andererseits will

ich hier ja meine Ruhe haben und nicht bis zum Bundessozialgericht

gehen...

Hat jemand erfahrungen mit der Familienversicherung?

Retana:winken:

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Hallo retana,

willkommen im Spanien-Treff, leider kenne ich mich mit der AOK und der Famielenversicherung nicht so aus

aber darf man fragen was Frau und Sohn in Spanien machen :confused:, wie die Famielenverhältnisse so sind?

Sicher ist es nicht sauber gelaufen, dass die AOK dich über die Beendigung der Fam.Vers. nicht informiert hat und sicher gibt es da etwas zu klären warum du Beiträge zahlst wie früher aber weniger Leistung bekommst!

Ich binn mal gespannt ob hier jemand helfen kann!

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Hallo! Wie El Marido schon schrieb, reichen Deine Angaben nicht ganz aus, um Dir einen Rat geben zu können.

Arbeitet jemand von Euch in Spanien? Dann wären die anderen Familienmitglieder automatisch mitversichert.

Bis zur Klärung mit der AOK muss eine sofortige (Übergangs)Lösung gefunden werden. Wie sieht es aus mit einer privaten Krankenversicherung?

Die sind in Spanien wesentlich günstiger als in Deutschland. Auf jeden Fall musst Du Deine Frau und den Sohn dringend absichern.

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@Retana, du bist als deutscher Rentner, der immer in Deutschland gesetzlich versichert war, grundsätzlich weiterhin gesetzlich pflichtversichert.

Das heißt, du bist dann Pflichtmitglied der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)

Wenn du nach Spanien umziehst und dort ganz lebst, zahlst du zwar in Deutschland weiter, weil du als Rentner nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten kannst.

Mit dem Schein E 121, den dir deine deutsche Krankenkasse ausstellen muss, wirst du in Spanien in der Seguridad Social weiter versichert.

Deine Krankenkasse zahlt dann an Spanien. Wie viel weiß bisher niemand so richtig.

Du behälst aber trotzdem deine Versichertenkarte und kannst weiterhin in Deutschland zum Zahnarzt gehen, oder bekommst für Behandlungen beim spanischen Zahnarzt den größten Teil deiner Rechnung zurück erstattet. Einiges nur nach vorheriger Genehmigung.

Wenn deine Frau und dein Sohn auch vorher in Deutschland bei dir Familienversichert waren, werden sie es auch hier in Spanien sein.

Falls deine Frau und dein Sohn berufstätig sind, bzw. eigenes Einkommen in Spanien haben, müssen sie sich auch selber versichern.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland fragen jedes Jahr mittels Fragebogen nach, ob sich etwas geändert hat.

Wenn deine Angaben stimmen, gibt es keinen Grund, dass die AOK dich einfach raus schmeißt.

Frage unbedingt nach und lass dich nicht abwimmeln.

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Hallo Vulkania, vielen Dank für die ausführliche Darstellung - auch der Anderen bisher.

Ich habe die entsprechenden Vorschriftzen der 9/10-Regelung bezüglich der Lebenszeit bei der AOK nicht erfüllt und bin daher freiwillig bei der AOK versichert. Inwiefern dieses inzwischen Pflicht wäre entzieht sich meiner Kenntnis. Wir haben alle unsere Versicherungskarten, meine Frau bekam sie sogar 97 Monate nach der Abmeldung aus Deutschland zugeschickt.

Weder Frau noch Sohn(geboren ins Spanien) haben eigene Einkünfte. Deshalb der Umzug nach Spanien. Mit meiner Rente könnte man in Berlin gerade mal die Heizkosten bezahlen...

Bearbeitet von Lilac
unnötiges Zitat
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@Retana, dann solltest du dich in der Seguridad Social in Spanien anmelden.

Allerdings zahlst du dann pro Mitglied ca. 110,- € pro Monat.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, zahlst du dann in Deutschland nur für dich an die AOK.

Als freiwilliges Mitglied kannst du als Rentner, meiner Meinung nach, aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten. Das ist als pflichtversicherter Rentner nicht möglich.

Ich könnte mir vorstellen, dass du für dich wesentlich mehr an die AOK zalst, als du in Spanien bezahlen müsstest.

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ich habe gestern eine Email an die AOK gesendet auf welcher ich auf die umgehende Zusendung der E-121 Bescheinigung bestand. Am 30.3.2012 wurde per Email der AOK mir erstmals schriftlich mitgeteilt, dass aufgrund des Wegzuges aus D die Familienversicherung zu diesem Zeitpunkt(falsches Datum genannt) erloschen ist.

Dieses nahm ich zum Anlass einen klagefähigen Schriftsatz zu bekommen. Ich bezog mich außerdem auf die Verordnung 883/2004 der EG und bat, diese sich durchzulesen.

Was soll ich sagen - heute kam per Email das Formular E-121 in dreifacher Ausführung für mich, die Frau und den Sohn mit der Feststellung dass ab 1.3.2012 meine Frau und der Sohn bei der AOK versichert sind und alle Kosten in Spanien von der AOK beglichen werden - bis auf Widerruf.

Offensichtlich muß man studierter Jurist sein um mit deutschen Behörden umgehen zu können.

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