Zum Inhalt springen

HAUSKAUF in Spanien - was ist zu beachten?


Empfohlene Beiträge

Die Grundsteuer, die sog. IBI, wird nicht vom Finanzamt, sondern vom Rathaus erhoben. Darüber bekommst Du selbstverständlich einmal im Jahr eine Rechnung. Normalerweise erteilt man dem Rathaus (oder der SUMA, falls diese Steuereintreibungsgesellschaft zuständig ist) eine Abbuchungserlaubnis. Man muss sich dann nur kümmern, das ausreichend Geld auf dem Konto ist.

Bis die erste Grundsteuer fällig ist, dauert es eine ganze Weile. Sie kann bis zu 4 Jahren nach erhoben werden. So ist es also dringend angeraten zu prüfen, ob der Vorbesitzer diese Steuer auch immer brav bezahlte. Steuerschulden gehen in Spanien auf die Immobilie bzw. auf das Auto, wenn es KFZ-Steuern sind.

Über die Retencion schrieb ich ja bereits, dass diese vom Verkäufer einbehalten wird.

Ich hoffe, ich war wenigstens eine kleine Hilfe, auch wenn es - aus bereits vorher genannten Gründen - an genauen Zahlen hapert. Aber die kennt Dein Makler ganz genau.

Link zu diesem Kommentar

Ja, das warst Du, danke.

Die Grundsteuern wurden bis jetzt regelmäßig gezahlt, da gibt es also keine Probleme.

Nun noch die Frage nach der Grunderwerbssteuer (die 7 %) - wer bekommt die? Wann ist diese zu zahlen und wie läuft das ab?

Die Retention muss ja auch noch abgeführt werden. Da liegst du, glaub ich, falsch - denn die muss ebenfalls vom neuen Eigentümer bezahlt werden.

Link zu diesem Kommentar

Die Retencion ist eine Steuer auf den Gewinn an einer Immobilie. Selbstverständlich hat die derjenige zu bezahlen, der diesen Gewinn macht.

Allerdings will ich mich was Spanien betrifft, nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Nachdem die Plus-Valia jetzt fast immer vom Käufer bezahlt wird, kann ja alles möglich sein.

Die Grunderwerbssteuer wird vom Notar berechnet und abgeführt.

P.S. Der Verkäufer kann übrigens gegen die Retencion Einspruch einlegen, wenn er anhand von offiziellen Rechnungen mit ausgewiesener MwSt.(Maurer, Klempner, Maler etc.) beweisen kann, dass er viel Geld in die Immobilie gesteckt hat und somit keinen Gewinn erwirtschaftete. Wie soll das wohl der Käufer machen? Also ganz klar eine Sache vom Verkäufer. Aber wie gesagt: Ich gehe nur von der Logik aus, nicht von Spaniens Gesetzen.

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Unser Netzwerk + Partner: Italien-Forum