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Ausweitung und Erhöhung der spanischen Gerichtskosten auf nationaler Ebene


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Mit dem Gesetz 10/2012 vom 20. November, am 21.11.2012 in dem spanischen Staatsanzeiger BOE erschienen und mit Wirkung vom 22.11.2012 in Kraft getreten, erhöhen sich die Gerichtsgebühren in Spanien empfindlich.

Auch der Kreis der Fälle, in denen diese Gerichtsgebühren fällig werden, weitet sich aus.

Die Gerichtsgebühren setzen sich nun aus einer Pauschalgebühr von zwischen 100,00 € und 1.200,00 € je nach gerichtlichem Verfahren und einem in Abhängigkeit von dem Streitwert stehenden variablen Kostenteil zusammen.

Dabei werden grundsätzlich 0,5 % des Streitwertes angesetzt, mit einer Reduzierung des variablen Satzes auf 0,25% für den Streitwertanteil über 1.000.000 €. Die maximalen Gerichtsgebühren sind auf den Betrag von 10.000,00 € limitiert. Bisher lag die maximale Pauschalgebühr auf nationaler Ebene bei 600,00 EUR.

mehr bei: http://www.123recht.net/article.asp?a=132120

P.S. Dann werden die Richter und Rechtsanwälte ja wohl bald Däumchen drehen, denn wer kann sich unter diesen Gegebenheiten noch einen Prozess erlauben?

Der nächste Schritt: Entlassung der Gerichtsangestellten, womit wieder ein paar mehr Spanier auf der Straße stehen:pfeiffen:

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