Jump to content

Frage zum Schwerbehinderten Ausweis


Recommended Posts

Hallo zusammen,

ich hab ein paar Fragen zum Thema Schwerbehinderten Ausweis:
Ich überlege auf die Kanaren auszuwandern (aus gesundheitlichen Gründen).
Ich besitze einen deutschen Schwerbehinderten Ausweis mit Merkzeichen G und B bei 70% Behinderung. Der Schwerbehinderten Ausweis ist auf Grundlage des
MDK Pflegegutachtens (Pflegestufe 1 - Betreuung ist auf den Kanaren sichergestellt) ausgestellt worden.

Schon aus steuerlichen Gründen (EU - Rentner) wäre es sinnvoll, wenn ich alles richtig verstanden habe, auch auf den Kanaren wieder einen Schwerbehinderten Ausweis zu beantragen.
Muss ich dafür das gesamte Pflegegutachten, auf deren Grundlage ich ja hier in Deutschland den Ausweis erhalten habe, übersetzen lassen?
Welchen Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte gibt es in Spanien? Bekommt man in Spanien auch Vergünstigungen im ÖPNV (ich zahl hier nur 76 € jährlich + Begleitperson die nichts kostet)? 

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe

LG

Link to comment

Hallo Harrypotter

ganz herzlich willkommen im Spanien-Treff.

Leider kann ich dir deine Fragen nicht beantworten. Ich hoffe aber, dass sich jemand findet, der dir die Antwort geben kann, denn mit Vermutungen ist dir ja nicht geholfen.

Link to comment

 

Ausweis nicht einfach umsetzbar nach ES. Neue Untersuchungen notwendig.

Übersetzte Berichte sind gut. Eben wie Ärzte teilweise eben sind

das vorhergehende der Einfachheit eben akzeptieren / Ob`s stimmt oder nicht.

Damit verbundenen Vergünstigen ergeben sich eben erst nach Abschlussbericht.

UND weiteren normalen Grundvoraussetzungen z.B. NIE, E 121 usw, usw,……..

Edited by Tiza
Link to comment

Reicht es dann das Beiblatt, welches man vom Gesundheitsamt zum Schwerbehinderten Ausweis bekommen hat und wo die Erkrankungen drauf sind, übersetzen zu lassen?
Oder muss ich tatsächlich das Pflegegutachten, welches vom MDK ist und sozusagen als Gutachten alle Befunde beinhaltet, übersetzen lassen?

Die eigentlichen medizinischen Unterlagen, ich glaube, das wäre zu viel und würde "ein Vermögen" kosten.

Danke und LG

Link to comment

Das Beiblatt müsste reichen. Zur Vorsorge zusätzlich, Original mitnehmen.

Schon gesagt kommt auf den Gegenüber an. Nochmals die im Voraus gegebenen Vorgaben:

NIE, Einwohneranmeldung, Krankenkasse sind Voraussetzungen.

Einem Behindertenparkplatz steht dann auch nichts mehr im Wege.

Auch ONCE greift ein, wenn es bei den anderen Institutionen evtl. einen Hänger gibt.

Regionen handhaben es evtl. individuell.

Link to comment

Soweit ich weiss, hat man erst Ansprueche auf Verguenstigungen etc. nach einem Jahr ununterbrochener Residenz und der daraus folgenden Steuerzahlung hier. Macht ja auch Sinn, erst ein bisschen was einzahlen, bevor man sich den Vorteilen erfreuen darf. Allerdings wuerde ich Dir raten, auf der Website der Regierung der Kanarischen Inseln zu suchen und Dich schlau zu machen, was fuer das Festland gilt, gilt noch lange nicht fuer die Kanarischen Inseln, die einen Sonderstatus haben.

 

https://sede.gobcan.es/sede/

Edited by Mica
Link to comment

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Unser Netzwerk + Partner: Italien-Forum