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Frage zum Schwerbehinderten Ausweis


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Hallo zusammen,

ich hab ein paar Fragen zum Thema Schwerbehinderten Ausweis:
Ich überlege auf die Kanaren auszuwandern (aus gesundheitlichen Gründen).
Ich besitze einen deutschen Schwerbehinderten Ausweis mit Merkzeichen G und B bei 70% Behinderung. Der Schwerbehinderten Ausweis ist auf Grundlage des
MDK Pflegegutachtens (Pflegestufe 1 - Betreuung ist auf den Kanaren sichergestellt) ausgestellt worden.

Schon aus steuerlichen Gründen (EU - Rentner) wäre es sinnvoll, wenn ich alles richtig verstanden habe, auch auf den Kanaren wieder einen Schwerbehinderten Ausweis zu beantragen.
Muss ich dafür das gesamte Pflegegutachten, auf deren Grundlage ich ja hier in Deutschland den Ausweis erhalten habe, übersetzen lassen?
Welchen Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte gibt es in Spanien? Bekommt man in Spanien auch Vergünstigungen im ÖPNV (ich zahl hier nur 76 € jährlich + Begleitperson die nichts kostet)? 

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe

LG

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Ausweis nicht einfach umsetzbar nach ES. Neue Untersuchungen notwendig.

Übersetzte Berichte sind gut. Eben wie Ärzte teilweise eben sind

das vorhergehende der Einfachheit eben akzeptieren / Ob`s stimmt oder nicht.

Damit verbundenen Vergünstigen ergeben sich eben erst nach Abschlussbericht.

UND weiteren normalen Grundvoraussetzungen z.B. NIE, E 121 usw, usw,……..

Bearbeitet von Tiza
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Reicht es dann das Beiblatt, welches man vom Gesundheitsamt zum Schwerbehinderten Ausweis bekommen hat und wo die Erkrankungen drauf sind, übersetzen zu lassen?
Oder muss ich tatsächlich das Pflegegutachten, welches vom MDK ist und sozusagen als Gutachten alle Befunde beinhaltet, übersetzen lassen?

Die eigentlichen medizinischen Unterlagen, ich glaube, das wäre zu viel und würde "ein Vermögen" kosten.

Danke und LG

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Das Beiblatt müsste reichen. Zur Vorsorge zusätzlich, Original mitnehmen.

Schon gesagt kommt auf den Gegenüber an. Nochmals die im Voraus gegebenen Vorgaben:

NIE, Einwohneranmeldung, Krankenkasse sind Voraussetzungen.

Einem Behindertenparkplatz steht dann auch nichts mehr im Wege.

Auch ONCE greift ein, wenn es bei den anderen Institutionen evtl. einen Hänger gibt.

Regionen handhaben es evtl. individuell.

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Soweit ich weiss, hat man erst Ansprueche auf Verguenstigungen etc. nach einem Jahr ununterbrochener Residenz und der daraus folgenden Steuerzahlung hier. Macht ja auch Sinn, erst ein bisschen was einzahlen, bevor man sich den Vorteilen erfreuen darf. Allerdings wuerde ich Dir raten, auf der Website der Regierung der Kanarischen Inseln zu suchen und Dich schlau zu machen, was fuer das Festland gilt, gilt noch lange nicht fuer die Kanarischen Inseln, die einen Sonderstatus haben.

 

https://sede.gobcan.es/sede/

Bearbeitet von Mica
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