Jump to content

Recommended Posts

Hallo ihr lieben,

ich habe vor in der nächsten Zeit nach Spanien auszuwandern. Wäre zwar erst im März 2021 Rentner, aber meine Firma will die alten los werden. Daher bin ich in der konfortablen Situation, dass ich ab 1.1.2020 freigestellt bin und bis zur Rente voll weiter bezahlt werde. Sogar meinen Firmenwagen darf ich noch (bis zum 30.6.2020) weiter fahren.

Mein Haus hier steht zum Verkauf und spätestens am 31.3.2020 werde ich hier raus müssen. Wir wollen ein Haus in der Gegend zwischen Barcelona und Tarragona kaufen. Die Sprache ist dank meiner Frau kein Problem. Sie hat den Spanischen Pass und zu Hause sprechen wir überwiegend Spanisch. Sie würde in Spanien gern wieder in ihrem Beruf als Altenpflegerin arbeiten, aber das macht leider keinen Sinn. Dann würde die beschränkte Steuerpflicht gelten und das wenige was sie verdient, würden wir an Steuern zahlen müssen. Ich werde beim Finanzamt Neubrandenburg die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Aber ich mache mir Sorgen wegen der Steuer. Nur dieses eine Finanzamt ist für ALLE Auslandsdeutschen zuständig. Bis zum 31. Mai muss ich auch in Spanien die Steuererklärung abgeben. Wenn ich bis dahin keinen Deutschen Steuerbescheid habe, muss ich in Spanien noch einmal zahlen. Wie ist eure Erfahrung?

Kranken- und Pflegeversicherung: Sollte man sich von der Deutschen Versicherung abmelden und sich besser in Spanien versichern? Ich habe nicht vor zurück zu kommen! Was kostet die Versicherung in Spanien? Ich weiß, theoretisch ist man durch die Deutsche Versicherung auch im EU Ausland versichert. Nach meiner Erfahrung sieht die Praxis anders aus: Bar zahlen und dann das Geld von der Deutschen Versicherung zurück holen. Nur habe ich keine Lust deswegen zwischen Spanien und Deustchland zu pendeln!

Thema Auto: Wir möchten uns einen Dacia Jahreswagen im April nächsten Jahres kaufen. Mit Klima und ein paar Extras haben wir 9.000€ einkalkuliert. Damit wird man hier fündig. Wie sieht es in Spanien mit so einem Auto aus? Macht es vielleicht Sinn das gleiche Auto besser in Spanien zu kaufen?

Und nochmal Auto: Für den Umzug haben wir uns einen alten Ducato gekauft. Mit einem großen Kofferaufbau (2,3m * 2,1m * 5,8m). Das sollte für die Möbel, die wir behalten wollen, ausreichen. Den Rest werden wir verschenken bzw in den Container werfen. Der Transporter ist von 4 auf 3,5 Tonnen abgelastet. Damit kann er mit Führerschein B gefahren werden. Ende 2020 ist er 30 Jahre alt und kann als historisches Fahrzeug umgemeldet werden. Dann sind Umweltzonen auch kein Problem mehr. Ich denke, dass ich ihn in Spanien verkaufen kann (morgen geht er in die Werkstatt, bekommt einen neuen Zahnriemensatz, eine neue Wasserpumpe und neue Kupplung). Nicht grad preiswert, aber ich will niemandem Schrott andrehen. Wie schaut es in Spanien mit dem H-Kennzeichen aus?

LG,

Gerd

 

Link to comment

Hallo Gerd,

meine Frau (66) und ich (67) wohnen seit 20 Jahren in den Bergen über Malaga und vermieten dort eine 4 Personen-Wohnung ab 2020 auch als Ganzjahresvermietung.

Alles zu finden unter: www.ferienwohnungen-andalusien.eu  Menü Ganzjahresvermietung

Dort sind auch viele weitere Informationen zu finden.

Zu den Fragen Sozialversicherung (speziell für gesetzlich Versicherte) möchte ich mich als Spezialisten bezeichnen.

Auch geht es bei uns ohne offizielle Anmeldung, wenn ein offizieller Wohnsitz in Deutschland behalten werden soll, damit die Freibeträge und das Existenzminimum in Deutschland weiter genutzt werden können.

Das macht für einen Rentner oft eine Menge Geld aus, denn die Freibeträge (Existenzminimum) ist in Spanien viel niedriger und die Renten müssen ohne Freibetrag  versteuert werden.

Aber natürlich kann hier auch ganz normal ein Wohnsitz angemeldet werden.

Sind noch Fragen?

Immer gerne.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

Link to comment
vor 5 Stunden schrieb Helmut Josef Weber:

Aber natürlich kann hier auch ganz normal ein Wohnsitz angemeldet werden.

... das ist sooo nicht ganz richtig !! ... es gibt Meldefristen - und das Ganze sind rein rechtlich "Bringepflichten" - Versäumnisse und Nichteinhaltung können strafrechtlich wirksam geahndet werden!! ... wenn's denn "Einen" mal treffen sollte und jemand "stolpert" drüber ...

< 3 Monate Einzelaufenthalt (einmalig): ./. = nix erforderlich :!:
2x < 3 Monate/Jahr Einzelaufenthalt - insgesamt weniger als 183 Tage: ./. = nix erforderlich :!:
> 3 Monate Einzelaufenthalt: empadronamiento (Einwohnermeldeamt - Ayuntamiento)
> 183 Tage/Jahr Residenca + "Residencia fiscal" > volle Steuerpflicht mit "Welteinkommen" in Spanien

... ansonsten - wenn, trotz Wohneigentum, keine "Meldepflichten" zu erfüllen sind, sind halt nur die Gemeindeabgaben (IBI > Grundsteuer, Müll + Co) sowie die Einkommensteuer für NoResidente auf selbstgenutztes Wohneigentum abzuführen (Impuesto sobre la Renta de NoResidentes > IRNR) - "that's it" - ggfs. mit Gestoria/Steuerberater ...

... und, Krankenkassen sind noch einmal eine ganz andere Baustelle ...

Link to comment

Hallo baufred,

das ist alles richtig was Du schreibst.

Nur- wer will das kontrollieren?

Eltern mit schulpflichtige Kindern oder mit Kindern generell ist ein Aufenthalt über 183 Tage nachweisbar.

Oder anhand von Stromrechnungen, Wasserrechnungen oder Telefonrechnungen usw.

Wer sich aber als Rentner, ein Zimmer bei seinen Kinder in Deutschland behält, und sich auch tatsächlich dort gelegentlich aufhält, hat legal einen Wohnsitz in Deutschland und hat somit erst einmal das Existenzminimum von 15.540 Euro bei Paaren frei und muss dann (als Neurentner)  (ab 2019) nur 78 % des Restbetrages versteuern.

Im Zweifelsfall muss die Behörde nachweisen, dass sich der Rentner tatsächlich mehr als 183 Tage in Spanien aufhält.

Aber wie will die Behörde das machen, wenn sie ja noch nicht einmal den Namen kennt? 

Allerdings ist der Rentner dann nur in Spanien so versichert wie ein Urlauber, eben nur für Notfälle.

Sind dauernde Medikamenten-Verschreibungen oder häufige Kontrollbesuche bei einem Arzt notwendig, oder werden diese wegen einer auftretenden neuen Krankheit notwendig, dann muss der Rentner sich doch anmelden, oder öfter nach Deutschland fliegen oder ganz zurück gehen.

Für die erste Zeit, oder auch länger, ist daher eine vollmöblierte Wohnung, für die keine Verträge mit irgendwelchen Versorgern abgeschlossen werden muss, sicherlich nicht die schlechteste Lösung.

Bei einem befreundeten Vermieter haben sich zwei Rentnerehepaare eine 4 Personenwohnung zusammen angemietet, haben zusammen nur ein deutsches Auto (einen kleinen Bus) und fahren damit getrennt mindestens einmal im Jahr ihre Verwandten in Deutschland besuchen; und eben die oben erwähnten Arztbesuche werden erledigt.

Auf alle anderen Dinge wie Führerscheinumtausch, Autoummeldung usw. will ich hier erst gar nicht thematisieren.

Die Leute müssen es ja nicht machen, aber sie könnten.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

Link to comment

Hallo zusammen,

ich kenne die Spanische Justiz und habe nicht vor irgendwie zu tricksen. Das Risiko ist einfach da und ich habe nicht vor irgendwann in Spanien einzusitzen. Grad mit Migranten, egal woher, geht die Justiz nicht grad zimperlich um!

Die Immobilie werden wir auf den Namen meiner Frau kaufen, die ohnehin den Spanischen Pass hat und ich werde mich ordnungsgemäß dort anmelden - ohne Deutschen Wohnsitz. Was mich nur etwas verwirrt ist die Aussage von baufred: "> 183 Tage/Jahr Residenca + "Residencia fiscal" > volle Steuerpflicht mit "Welteinkommen" in Spanien".  Es gibt das Doppelbesteuerungsabkommen und wenn meine Frau in Spanien nicht arbeitet kommen 100% unserer Einkünfte aus der Deutschen Rentenkasse. Dann gilt auf Antrag beim Finanzamt Neubrandenburg weiterhin das Deutsche Steuerrecht mit Splittingtarif und Grundfreibetrag.

Meine Frage diesbezüglich war nur, ob jemand Erfahrungen hat, ob der Deutsche Steuerbescheid bis zum 31.05 zu erwarten ist, weil alle Auslandsrentner über dieses eine Finanzamt verwaltet werden. Die Spanische Steuererklärung muss ich als Resident bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben haben. Ohne den Nachweis, dass ich in Deutschland Steuern gezahlt habe (eben durch den Deutschen Steuerbescheid) muss ich in Spanien meine Rente noch einmal versteuern.

Viele Grüße (noch) vom Niederrhein,

Gerd

Link to comment
vor einer Stunde schrieb Gfeliz:

Die Immobilie werden wir auf den Namen meiner Frau kaufen, die ohnehin den Spanischen Pass hat und ich werde mich ordnungsgemäß dort anmelden - ohne Deutschen Wohnsitz. Was mich nur etwas verwirrt ist die Aussage von baufred: "> 183 Tage/Jahr Residenca + "Residencia fiscal" > volle Steuerpflicht mit "Welteinkommen" in Spanien".  Es gibt das Doppelbesteuerungsabkommen und wenn meine Frau in Spanien nicht arbeitet kommen 100% unserer Einkünfte aus der Deutschen Rentenkasse. Dann gilt auf Antrag beim Finanzamt Neubrandenburg weiterhin das Deutsche Steuerrecht mit Splittingtarif und Grundfreibetrag.

... natürlich gibt's da die internationalen "Gegenseitigkeitsabkommen" zwecks Verrechnung der nationalen Steuerverpflichtungen an der "Quelle" - dennoch ist die Festlegung mit der Fristenregelung so in Spanien verankert ... hier muss im Einzelfall ein versierter Steuerberater ran um die jeweiligen "Nasenfaktoren" auszuloten ...

vor einer Stunde schrieb Helmut Josef Weber:

... Nur- wer will das kontrollieren?

... na ja, in Einzelfällen sind ja schon Vorgänge bekannt ...

Warum wohl hat "Hacienda" vorbeugend schon den entsprechenden Datenzugriff bei Iberdrola und den Wasserversorgern vor Jahren organisiert.

Mit jetzt fast flächendeckendem Ausbau der fernablesbaren Stromzählern bei Iberdrola braucht sich ja ein "funcionario" noch nicht einmal vom Sessel zu erheben ... allein der Verdacht genügt da schon ...

Aber jeder muss da schon seine Risikoschwelle/-bereitschaft selbst festlegen und ggfs. entsprechend leidensfähig sein ...

Edited by baufred
Link to comment

Hallo Gerd,

erst mal ein Tippfehler von mir.

Das Existenzminimum beträgt für 2019 in Deutschland   9.168 €.

Zur Versteuerung der deutschen Renten in Spanien und davon ausgehend, dass die Renten seit 2019 bezogen werden.

Das Existenzminimum liegt in Spanien etwa 30% unter dem deutschen Existenzminimum und es gibt die der Rentenbesteuerung keinen Freibetrag von (bei Renten an 2019) 22%.

Das heißt über den Daumen: Es müssen etwa 30% mehr an Rente versteuert werden und zwar zu 100%.

Da kommen schnell im Jahr ein paar Tausender zusammen.

Für deutsche Rentner, die früher (in Deutschland) nur etwa 50% der Rente versteuern mussten (oder heute noch "Altrentner")

war es daher noch verlockender sich nicht anzumelden.

Die deutsche Rente ist in Spanien daher steuerpflichtig. Daneben ist die deutsche Rente zusätzlich mit fünf Prozent ihres Betrages in Deutschland zu versteuern. Das spanische Finanzamt muss dann aber die in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuer anrechnen.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

Link to comment

Also, akademische Diskussionen bringen uns hier sicherlich nicht weiter, Klartext reden.

Man kann über die gesetzliche deutsche Kranken- und Pflegeversicherung meckern, aber sie ist etwa 100 Mal besser als die spanische. Das Problem ist doch, dass man als Arbeitnehmer jeden Monat viel Geld an die Krankenversicherung überweist. Sobald man Rentner ist, übernimmt dann die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Also zu einem Zeitpunkt, wenn die Anfälligkeit für Krankheiten steigt, sinken die Beiträge um 50%. Bei allen Überlegungen, die man anstellt, Deutschland zu verlassen, sollte man es tunlichst vermeiden, aus der deutschen Krankenversicherung raus zu fallen. Sie ist nicht mit Gold aufzuwiegen. Es gibt in Spanien auch nichts vergleichbares, um sich gegen den Pflegefall abzusichern. 

Selbst unser deutscher Fred, der ja das Musterbeispiel für gelungene spanische Integration ist, oder soll ich sagen Assimilation,  vermeidet tunlichst seinen erreichten Status in der gesetzlichen oder privaten deutschen Krankenversicherung aufzugeben. Niemand, der bei Verstand ist, tut dies. 

Die deutsche Krankenversicherung rettet im Zweifel das Leben!!!!

Ich will nicht sagen, dass das hier in Spanien Dritte Welt ist, was Krankenversorgung angeht. Sehr weit entfernt sind wir aber nicht. Bei privat Versicherten sieht das anders aus. Aber das wird als Rentner etwas schwierig.

Als EU-Bürger hat man das Recht in Spanien zu leben. Niemand kommt in den Knast, weil er keine Residencia hat. Niemand wird rausgeschmissen, weil er nicht die Residencia hat. Aus einer Rechnung der Iberdrola kann niemand erkennen, wie viele Tage man in Spanien lebt. Geht zu einem Anwalt und lasst Euch beraten. Das kosten nicht viel, danach seid Ihr schlauer.

Link to comment

.... ohne weiteren Kommentar - nur einfach zur Kenntnisnahme, sofern man dazu in der Lage ist. Weitere Erläuterungen zu möglichen Auswirkungen gibt dann mit Sicherheit auch gerne der empfohlene und in Spanien ansässige/zugelassene und idealerweise auch der dtsch. Sprache mächtige Anwalt/Notar/Steuerberater ...

http://www.interior.gob.es/web/servicios-al-ciudadano/extranjeria/regimen-general/infracciones-y-sanciones

Und nach wie vor gilt: jeder ist seines Glückes Schmied ....

Saludos ... y, ¡Qué tengaís suerte! ...

Link to comment
vor 7 Stunden schrieb magic:

Also, akademische Diskussionen bringen uns hier sicherlich nicht weiter, Klartext reden.

Man kann über die gesetzliche deutsche Kranken- und Pflegeversicherung meckern, aber sie ist etwa 100 Mal besser als die spanische. Das Problem ist doch, dass man als Arbeitnehmer jeden Monat viel Geld an die Krankenversicherung überweist. Sobald man Rentner ist, übernimmt dann die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Also zu einem Zeitpunkt, wenn die Anfälligkeit für Krankheiten steigt, sinken die Beiträge um 50%. Bei allen Überlegungen, die man anstellt, Deutschland zu verlassen, sollte man es tunlichst vermeiden, aus der deutschen Krankenversicherung raus zu fallen. Sie ist nicht mit Gold aufzuwiegen. Es gibt in Spanien auch nichts vergleichbares, um sich gegen den Pflegefall abzusichern. 

Selbst unser deutscher Fred, der ja das Musterbeispiel für gelungene spanische Integration ist, oder soll ich sagen Assimilation,  vermeidet tunlichst seinen erreichten Status in der gesetzlichen oder privaten deutschen Krankenversicherung aufzugeben. Niemand, der bei Verstand ist, tut dies. 

Die deutsche Krankenversicherung rettet im Zweifel das Leben!!!!

Ich will nicht sagen, dass das hier in Spanien Dritte Welt ist, was Krankenversorgung angeht. Sehr weit entfernt sind wir aber nicht. Bei privat Versicherten sieht das anders aus. Aber das wird als Rentner etwas schwierig.

Als EU-Bürger hat man das Recht in Spanien zu leben. Niemand kommt in den Knast, weil er keine Residencia hat. Niemand wird rausgeschmissen, weil er nicht die Residencia hat. Aus einer Rechnung der Iberdrola kann niemand erkennen, wie viele Tage man in Spanien lebt. Geht zu einem Anwalt und lasst Euch beraten. Das kosten nicht viel, danach seid Ihr schlauer.

Hallo Magic ,

ich glaube, da wird einiges verwechselt.

Ich wohne seit 20 Jahre in Spanien, bin Altersrentner und muss von meiner gesetzl. Rente in Deutschland etwa 9% Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen; von meine private Vorsorge muss  ich keine KK-Beiträge zahlen und auch keine Steuern.

Da ich aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung nur eine Minirente  von etwa 450,00 Euro erhalte, zahle ich also in Deutschland etwa 40,00 Euro KK-Beitrage an die KVdR der AOK im Monat.

Dafür bin ich in Spanien so versichert, wie ein gesetzlich versicherter spanischer Rentner, habe aber auch eine AOK-Karte, mit der ich mich jederzeit in Deutschland so mediz. behandeln lassen kann, wie ein deutscher Rentner, der auch noch in Deutschland einen Wohnsitz hat.

Z. B. wenn meine Zähne saniert werden müssten.

Ich bin nach einer schweren Sepsis Pflegestufe  2 und erhalte von der deutschen Pflegeversicherung für die Pflege und die Verhinderungspflege über 6.000,00 Euro im Jahr, die ich an eine Person zahlen kann, die mich pflegt; in diesem Fall meine Ehefrau.

Rollatoren und andere Hilfsmittel zahlt die spanische KK.

Wegen meiner Erkrankung an Leukämie (CML) muss ich seit 13 Jahren ein spezielles Medikament nehmen (Sprychel) ; die monatlichen Medikamentenkosten belaufen sich auf etwa 5.000,00 Euro im Monat; auch das zahlt die spanische KK, ohne das ich einen Cent Zuzahlung zahlen muss.

Wegen dieses hochmodernen Medikamentes bleibt mir eine Knochenmarktransplantation erspart.

Jeden Morgen eine Pille und fasst ohne Nebenwirkungen.

Alle 14 Tage wird bei meinem  Blut in dem Centro der Salud der Gerinnungswert kotrolliert, denn da ich wenig Bewegung habe,

hat mir der Arzt Blutverdünner verordnet.

2 x im Jahr muss ich zum Bluttest (wegen der Leukämie) ambulant in die Universitätsklinik nach Málaga.

Als ich nur mal erwähnt habe, dass ich ab und zu Herzrhythmusstörungen habe, kam gleich das volle Programm bis hin zu einem Langzeit- EKG.

Wer noch weitere Informationen habe möchte, immer gerne.

Bei meiner Ehefrau sieht da etwas anders aus, denn sie bekommt neben der deutschen Rente auch eine spanische Rente.

Meine Ehefrau hatte 11,5 Jahre in der spanischen Landwirtschaft das Gewerbe angemeldet und war für etwa 180,00 Euro im Monat  Kranken- und Rentenversichert;  ich war bis zu meiner Altersrente kostenlos bei ihr mitversichert.

Meine Ehefrau erhält dafür 14 x im Jahr eine spanische Rente von etwa 640,00 Euro im Monat ohne das ihre deutsche Rente verrechnet wird.

Für die KK müssen Rentner in Spanien keine Beiträge zahlen und da meine Ehefrau auch Anspruch auf eine spanische Rente hat, muss sie auch keine deutschen KK-Beiträge zahlen.

Über de Daumen gerechnet würde ich sagen, dass meine Ehefrau für die fasst 12 Jahre Beiträge in die spanische Rentenkasse, genau so viel an Nettorente erhält, wie eine Verkäuferin bei LIDL, die aber dafür (einschl. AG-Anteil) 45 Jahre lang etwa den 3 bis vierfache Beitrag in die deutsche Rentenkasse zahlen muss; Gerne rechne ich das vor.

Gestern hat meine Frau über eine App der spanischen KK  noch einige Termine für die nächste ärztliche Untersuchung geändert und einen Termin für morgen hinzugefügt.

Meine Frau vermietet auch noch 2 Ferienwohnungen, und wenn wir dann mal abends zusammen mit den Gästen auf der Terrasse sitzen und bei einem Fläschchen Wein über diese Dinge reden, meinen die Gäste, wir erzählen aus einer anderen Welt.

Die Gäste kennen nur aus dem deutschen Regierungsfernsehen die arme Rentner in Spanien.

Nur so als Abschluss.

Für unsere Tochter (40), die in Deutschland in einer eigenen Wohnung lebt und eine durch die Grundsicherung aufgestockte EU-Rente erhält, bekomme wir das deutsche Kindergeld.

Wir können dann unserer Tochter, ohne dass ihr dadurch die Grundsicherung gekürzt werden kann, den doppelten Kindergeldbetrag in der Form von nicht geldwerten  Zuwendungen zukommen lassen.

Etwa ein KFZ stellen, oder irgendwelche schönen Dinge kaufen, Reise bezahlen, die Ausbildung ihres Begleithundes bezahlen usw.

Wer auch hier näheres wissen möchte, immer gerne

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

 

 

 

 

Link to comment

Hier wird immer so getan, als wenn der spanische Staat ein Interesse hätte, möglichst viele deutsche Rentner in die Residencia zu treiben. Das ist Unsinn. Die Residencia ist genau das Gegenteil. Sie soll verhindern, dass arme Menschen aus Drittstaaten ohne Arbeit in die spanische Sozialversicherung drängen. Deshalb sind die Hürden auch relativ hoch. Man muss eine abhängigen Beschäftigung nachgehen, als Selbständiger Bilanzen vorweisen oder Vermögen. Dann obliegt es immer noch dem spanischen Bundespolizisten die Residencia zu erteilen oder nicht. Ohne Residencia muss ein Drittstaatler das Land verlassen. Theoretisch.

Das Problem bei deutschen Rentnern ist, dass sie als EU-Bürger das Recht haben, Resident in Spanien zu werden. Nicht die Pflicht. Mit der Residencia wird der deutsche Rentner sofort dazu gezwungen eine spanische Steuererklärung abzugeben. Soweit so gut. Gleichzeitig muss aber der spanische Staat den Rentner bis zu seinem Lebensende bei guter Gesundheit halten. Ihn pflegen und hegen, teure Operation, langwierige Krebstherapien, Dialyse. Puuuuuuh. So ein deutscher Rentner kann ganz schön kosten. Der spanische Staat ist doch nicht blöd. Er kann doch mit dem Arrangement gut leben: Der Rentner bezahlt in Spanien Grundsteuer, eine Art Zweitwohnsitzsteuer, konsumiert und auf der andere Seite ist Deutschland für das horrende Risiko bei Krankheit und Pflege zuständig. Besser kann es doch gar nicht laufen. Der spanische Staat wird ein Teufel zu, den deutschen Rentner in die spanische Residencia zu zwingen, nur um ein bisschen Steuer abzugreifen, bei der niemand weiß, wie hoch sie sein wird, wenn auf der anderen  Seite das immense Kostenrisiko der Sozialversicherung steht. Unterschied de jure und de facto.

@Helmut Das was Du hier beschreibst ist aber ein sehr spezieller Fall, weil Du die Krankenversicherungssystem aus beiden Länder nutzen kannst. Das funktioniert nur, weil Du selbst in Deutschland versichert bist und über Deine Frau in Spanien. Für Zähne und Pflege nutzt Du Deine deutsche Krankenversicherung und für die Heilbehandlung die spanische Deiner Frau. Das wundert mich nicht, dass das Erstaunen hervorruft, sollte aber auch ein spezieller Einzelfall sein, der eben auf den deutschen Durchschnittsrentner, der in Deutschland gearbeitet hat und nunmehr seinen Lebensabend in Spanien verbringen will, nicht übertragbar ist. Die spanische Sozialversicherung versichert nunmal keine Zähne und keine Pflege. Versuche mal in Spanien für eine Krebsbehandlung eine Immuntherapie zu bekommen. 

Link to comment
vor 15 Minuten schrieb magic:

Hier wird immer so getan, als wenn der spanische Staat ein Interesse hätte, möglichst viele deutsche Rentner in die Residencia zu treiben. Das ist Unsinn. Die Residencia ist genau das Gegenteil. Sie soll verhindern, dass arme Menschen aus Drittstaaten ohne Arbeit in die spanische Sozialversicherung drängen. Deshalb sind die Hürden auch relativ hoch. Man muss eine abhängigen Beschäftigung nachgehen, als Selbständiger Bilanzen vorweisen oder Vermögen. Dann obliegt es immer noch dem spanischen Bundespolizisten die Residencia zu erteilen oder nicht. Ohne Residencia muss ein Drittstaatler das Land verlassen. Theoretisch.

Das Problem bei deutschen Rentnern ist, dass sie als EU-Bürger das Recht haben, Resident in Spanien zu werden. Nicht die Pflicht. Mit der Residencia wird der deutsche Rentner sofort dazu gezwungen eine spanische Steuererklärung abzugeben. Soweit so gut. Gleichzeitig muss aber der spanische Staat den Rentner bis zu seinem Lebensende bei guter Gesundheit halten. Ihn pflegen und hegen, teure Operation, langwierige Krebstherapien, Dialyse. Puuuuuuh. So ein deutscher Rentner kann ganz schön kosten. Der spanische Staat ist doch nicht blöd. Er kann doch mit dem Arrangement gut leben: Der Rentner bezahlt in Spanien Grundsteuer, eine Art Zweitwohnsitzsteuer, konsumiert und auf der andere Seite ist Deutschland für das horrende Risiko bei Krankheit und Pflege zuständig. Besser kann es doch gar nicht laufen. Der spanische Staat wird ein Teufel zu, den deutschen Rentner in die spanische Residencia zu zwingen, nur um ein bisschen Steuer abzugreifen, bei der niemand weiß, wie hoch sie sein wird, wenn auf der anderen  Seite das immense Kostenrisiko der Sozialversicherung steht. Unterschied de jure und de facto.

Hallo Magic,

da liegst Du leider falsch.

Hier ein Auszug:

https://www.recht-spanien.com/index.php/de/blog-de/steuern/238-steuernspanien.html

Der Wohnsitz ist grundsätzlich mit dem Begriff "Residencia" gleichzustellen. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie verwaltungstechnisch und steuerrechtlich grundsätzlich als ansässig bzw. als "Residente". Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Ihr Zweitwohnsitz nicht ungewollt zum steuerrechtlichen Hauptwohnsitz wird, denn für unbewusst Voll-Steuerpflichtige, wird der Zweitwohnsitz schnell zur Steuerfalle. 

 

Im Gegensatz zum verwaltungstechnischen Wohnsitz, hat der steuerrechtliche Wohnsitz (residencia fiscal) wesentlich weitreichendere Konsequenzen, denn sobald Sie steuerrechtlich als "Residente" gelten, haben Sie sowohl Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern als auch die entsprechenden steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen (z. B. Steuererklärungen, Modelo 720).

In dieser Hinsicht sind Sie als natürliche Person, nach Artikel 9 des spanischen Einkommenssteuergesetzes und entsprechend des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungs- abkommens, nicht nur wohnhaft in Spanien wenn Sie sich 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten sondern ebenfalls wenn Sie in Spanien über eine ständige Wohnstätte verfügen (Eigentum oder Miete) oder wenn Sie den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen in Spanien haben.

 

A) 183 Tage im Jahr Aufenthalt in Spanien:

Auch wenn der ständige Aufenthalt in Spanien auf den ersten Blick die einfachste Möglichkeit ist Ihren Wohnsitz festzustellen, ist es durch den Wegfall von Grenzkontrollen für das spanische Finanzamt nahezu unmöglich diese Bedingung nachzuweisen.

B)Die ständige Wohnstätte in Spanien:

Haben Sie in Spanien eine ständige Wohnstätte (Erst- oder Zweitwohnsitz) besteht für das spanische Finanzamt bereits eine Vermutung, dass Sie Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Spanien haben. Auch wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Ihrem Zweitwohnsitz aufhalten, können Strom- und Wasserrechnungen, Telefonrechnungen usw. bereits ausreichen um zu vermuten, dass Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz in Spanien liegt. Hierbei haben Sie als Steuerzahler zu beweisen, dass es sich effektiv um Ihren Zweitwohnsitz handelt, dass Ihr Erstwohnsitz in Deutschland liegt und dass Sie Ihre Einkünfte in Deutschland versteuern. 

C) Der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen:

Diese letzte Bedingung lässt sich im Allgemeinen lediglich durch Vermutungen bestärken. So wird hierbei z. B.  vermutet, dass der Steuerzahler seinen Wohnsitz in Spanien hat, wenn in Anwendung der genannten Kriterien sein nicht getrenntlebender Ehepartner und seine minderjährigen Kinder ihren Wohnsitz in Spanien haben.

 

Im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird der Konfliktfall durch den Artikel 4 Absatz 2 gelöst. Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes: 

a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);

B) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;

c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist.

d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder von keinem der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.

 

Es ist hierbei zu beachten, dass in der Praxis lediglich Abschnitt a) Anwendung findet, da nur in Ausnahmefällen der Lebensmittelpunkt nicht eindeutig bestimmt werden kann. Verfügen Sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, ist die Bestimmung Ihres Lebensmittelpunktes somit ausschlaggebend zur Begründung Ihres Steuerwohnsitzes.

Link to comment

Ich sehe nichts in dem Artikel was meinen Aussagen entgegensteht.

Das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass Verwaltung Verwaltung ist und Leben nun einmal Leben. Man muss einen Weg finden, den Vorschriften und Gesetzen zu genügen, gleichzeitig muss aber auch die soziale Absicherung funktioniert. Und das lässt sich als deutscher Rentner in Spanien eben so einfach nicht umsetzen. Hier sollte man sich einfach mal von einem Profi die Lebenswirklichkeit erklären lassen, jenseits aller Sekundärliteratur und Ratgebern im Internet.

Link to comment
vor 44 Minuten schrieb magic:

Hier wird immer so getan, als wenn der spanische Staat ein Interesse hätte, möglichst viele deutsche Rentner in die Residencia zu treiben. Das ist Unsinn. Die Residencia ist genau das Gegenteil. Sie soll verhindern, dass arme Menschen aus Drittstaaten ohne Arbeit in die spanische Sozialversicherung drängen. Deshalb sind die Hürden auch relativ hoch. Man muss eine abhängigen Beschäftigung nachgehen, als Selbständiger Bilanzen vorweisen oder Vermögen. Dann obliegt es immer noch dem spanischen Bundespolizisten die Residencia zu erteilen oder nicht. Ohne Residencia muss ein Drittstaatler das Land verlassen. Theoretisch.

Das Problem bei deutschen Rentnern ist, dass sie als EU-Bürger das Recht haben, Resident in Spanien zu werden. Nicht die Pflicht. Mit der Residencia wird der deutsche Rentner sofort dazu gezwungen eine spanische Steuererklärung abzugeben. Soweit so gut. Gleichzeitig muss aber der spanische Staat den Rentner bis zu seinem Lebensende bei guter Gesundheit halten. Ihn pflegen und hegen, teure Operation, langwierige Krebstherapien, Dialyse. Puuuuuuh. So ein deutscher Rentner kann ganz schön kosten. Der spanische Staat ist doch nicht blöd. Er kann doch mit dem Arrangement gut leben: Der Rentner bezahlt in Spanien Grundsteuer, eine Art Zweitwohnsitzsteuer, konsumiert und auf der andere Seite ist Deutschland für das horrende Risiko bei Krankheit und Pflege zuständig. Besser kann es doch gar nicht laufen. Der spanische Staat wird ein Teufel zu, den deutschen Rentner in die spanische Residencia zu zwingen, nur um ein bisschen Steuer abzugreifen, bei der niemand weiß, wie hoch sie sein wird, wenn auf der anderen  Seite das immense Kostenrisiko der Sozialversicherung steht. Unterschied de jure und de facto.

@Helmut Das was Du hier beschreibst ist aber ein sehr spezieller Fall, weil Du die Krankenversicherungssystem aus beiden Länder nutzen kannst. Das funktioniert nur, weil Du selbst in Deutschland versichert bist und über Deine Frau in Spanien. Für Zähne und Pflege nutzt Du Deine deutsche Krankenversicherung und für die Heilbehandlung die spanische Deiner Frau. Das wundert mich nicht, dass das Erstaunen hervorruft, sollte aber auch ein spezieller Einzelfall sein, der eben auf den deutschen Durchschnittsrentner, der in Deutschland gearbeitet hat und nunmehr seinen Lebensabend in Spanien verbringen will, nicht übertragbar ist. Die spanische Sozialversicherung versichert nunmal keine Zähne und keine Pflege. Versuche mal in Spanien für eine Krebsbehandlung eine Immuntherapie zu bekommen. 

 

Das ist eben falsch,

gesetzlich versicherte Rentner müssen in D weiter KK-Beiträge zahlen, auch wenn sie in Spanien wohnen.

Die D  KK zahlt für jeden Rentner einen Pauschalbetrag nach Spanien an die spanische KK.; unabhängig davon, wie viel KK-Beiträge der D  Rentner in D zahlt.

Ich habe eine ganz eigenständige spanischen K-Versicherung als Rentner.

Mit meiner Frau hat das überhaupt nichts zu tun.

Jeder in Deutschland gesetzlich versicherte Rentner mit Wohnsitz in Spanien kann sich Jederzeit in Deutschland mediz. behandeln lassen.

vor 3 Minuten schrieb magic:

Ich sehe nichts in dem Artikel was meinen Aussagen entgegensteht.

Das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass Verwaltung Verwaltung ist und Leben nun einmal Leben. Man muss einen Weg finden, den Vorschriften und Gesetzen zu genügen, gleichzeitig muss aber auch die soziale Absicherung funktioniert. Und das lässt sich als deutscher Rentner in Spanien eben so einfach nicht umsetzen. Hier sollte man sich einfach mal von einem Profi die Lebenswirklichkeit erklären lassen, jenseits aller Sekundärliteratur und Ratgebern im Internet.

Das was ich mache ist die Lebenswirklichkeit.

Es sind nur so viel unrichtige Darstellungen unterwegs, die viel miteinander verwechseln.

Ich kann sagen, das ich mich in Spanien in dem Gesundheitssystem sehr gut aufgehoben fühle. 

Aber-- das hatte ich auch schon seit 1986 geplant.

Z. B. das ich nicht bei der  D  KK unter die 9/10 Regelung falle, von meiner private Altersversorgung keine KK Beiträge zahlen muss,

usw. usw.

Und damals musste ich noch Bücher wälzen.

So- nun müssen wir ins Dorf fahren.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

Link to comment

Ja- die Versicherungen rechnen damit, dass die Leute es sich nicht richtig durchlesen und schreiben bewusst nur von Asien usw.

Eben Versicherungsvertreter.

Was ich zu der zusätzlichen D  Krankenkarte geschrieben habe gilt in der ganzen EU

Ich kann Dir auch gerne die Entscheidung des EUGH aus dem Jahre 2005 dazu zusenden.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

Link to comment
  • 3 weeks later...
Am 16.7.2019 um 22:50 schrieb magic:

Also, akademische Diskussionen bringen uns hier sicherlich nicht weiter, Klartext reden.

Man kann über die gesetzliche deutsche Kranken- und Pflegeversicherung meckern, aber sie ist etwa 100 Mal besser als die spanische. Das Problem ist doch, dass man als Arbeitnehmer jeden Monat viel Geld an die Krankenversicherung überweist. Sobald man Rentner ist, übernimmt dann die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Also zu einem Zeitpunkt, wenn die Anfälligkeit für Krankheiten steigt, sinken die Beiträge um 50%. Bei allen Überlegungen, die man anstellt, Deutschland zu verlassen, sollte man es tunlichst vermeiden, aus der deutschen Krankenversicherung raus zu fallen. Sie ist nicht mit Gold aufzuwiegen. Es gibt in Spanien auch nichts vergleichbares, um sich gegen den Pflegefall abzusichern. 

Selbst unser deutscher Fred, der ja das Musterbeispiel für gelungene spanische Integration ist, oder soll ich sagen Assimilation,  vermeidet tunlichst seinen erreichten Status in der gesetzlichen oder privaten deutschen Krankenversicherung aufzugeben. Niemand, der bei Verstand ist, tut dies. 

Die deutsche Krankenversicherung rettet im Zweifel das Leben!!!!

Ich will nicht sagen, dass das hier in Spanien Dritte Welt ist, was Krankenversorgung angeht. Sehr weit entfernt sind wir aber nicht. Bei privat Versicherten sieht das anders aus. Aber das wird als Rentner etwas schwierig.

Als EU-Bürger hat man das Recht in Spanien zu leben. Niemand kommt in den Knast, weil er keine Residencia hat. Niemand wird rausgeschmissen, weil er nicht die Residencia hat. Aus einer Rechnung der Iberdrola kann niemand erkennen, wie viele Tage man in Spanien lebt. Geht zu einem Anwalt und lasst Euch beraten. Das kosten nicht viel, danach seid Ihr schlauer.

Wenn du keinen Steuerausgleich machst sperren sie Dir ruckzuck das Konto, und die Behoerden sind nicht bloede

Link to comment

Wenn Du in Spanien lebst brauchst Du ein Konto , Du willst doch in Spanien leben, oder habe ich das was falsch verstanden?

Helmut Weber, Dich meinte ich uebrigens nicht, manche denken wenn sie nach ES kommen,das sie dem Fiskus entgehen koennten, das wird aber wahrscheinlich meistens nicht klappen

Link to comment

Hallo zusammen,

Ich habe das Gefühl,  dass die Diskussion allmählich ein wenig aus dem Ruder läuft und meine ursprünglichen Fragen aus dem Blickwinkel geraten sind. Aber, kein Problem. Die Diskussion ist recht interessant.

Meine Frau war bis diesen Dienstag wieder in Barcelona und hat einige Fragen gestellt. Bei der Krankenversicherung teilte man ihr mit, dass ich hier weiter zahle und bei meiner Versicherung eine Krankenkassenkarte beantragen muss, die in der ganzen EU gültig ist. Damit kann ich in Spanien und auch in Deutschland zum Arzt.

Mein Haus in Deutschland steht inzwischen zum Verkauf. Am 10. August fahren wir nach Spanien, um uns Häuser zum Kauf anzuschauen und evtl auch gleich zu reservieren. Mit der Reservierung dann zur Bank. Die Hausbank meiner Frau hat die Zwischenfinanzierung zugesagt, wollen aber natürlich Daten des Hauses. Klar, auch die NIE muss ich dazu bei der Policia Nacional beantragen.

Mein Haus werde ich zum 31.3.2020 verkaufen. Wenn der Käufer unbedingt früher einziehen will, miete ich von ihm bis dahin die Dachgeschosswohnung und lagere einige Möbel ein. Der nicht benötigte Rest wird verschenkt, verkauft oder entsorgt. Dann werde ich mich nach Frankfurt zu meiner Tante ummelden. Sie hat ein leeres Gästehaus und hat es mir angeboten. Bis zur normalen Rente am 01.03.2021 werde ich offiziell dort wohnen. Aber eigentlich mehr in unserem neuen Haus. 2021, als Rentner werde ich dann die Residencia anmelden und alles, was dazu gehört. 

Einen lieben Gruß, 

Gerd

Link to comment
vor 3 Stunden schrieb esele:

Wenn Du in Spanien lebst brauchst Du ein Konto , Du willst doch in Spanien leben, oder habe ich das was falsch verstanden?

Helmut Weber, Dich meinte ich uebrigens nicht, manche denken wenn sie nach ES kommen,das sie dem Fiskus entgehen koennten, das wird aber wahrscheinlich meistens nicht klappen

Wir leben seit 20 Jahre in Spanien, haben eine Firma dort gehabt, beziehen Renten und haben  deutsche Konten.

Wo ist da das Problem????

Wasser, Strom, Kfz Steuer usw. buchen alle von deutschen Konten ab.

Link to comment

Also, damit kenne ich aus. Wer z.b. bei der Deutschen Bank Espana ein Non-Residenten Konto eröffnet braucht weder die NIE noch ein spanische Adresse anzugeben. Deutsche Steuernummer reicht. Über dieses Konto kann dann auch z.B. Iberdrola bezahlt werden. Da wirds dann auch für den spanischen Fikus schwierig.

Noch ein Tipp. Provisionen sind bei spanischen Bank teilweise seht happig, lassen sich aber verhandelt. So lassen sich z.B. die Gebühren fürbdie Austellung eines V-Schecks von 2% auf deutlich unter 1% runterhabdeln. Wichtig beim Hauskauf. Bei 100k EUR kann das eine Ersparnis von 1.000 EUR und mehr bedeuten.

Link to comment

Wir leben hier und sind Eigentümer, nachfolgend ein Überflug.

 

 

 

Oder alle Details unter: www.ferienwohnungen-andalusien.eu

Wer haben Tag- und Nachtstrom. und wenn wir die Rechnung durch die KW-Zahl teilen, kommen wir auf 20 Cent/KW

Übrigens zahlen wir unsere Steuern auch von einem deutschen Konto und die Vermietung der Ferienwohnungen läuft auch über ein deutsches Konto.

Nur die Grundsteuer zahlen wir bar bei einer Bank ein.

 

Sind noch Fragen, immer gerne

Helmut

vor 22 Stunden schrieb magic:

Also, damit kenne ich aus. Wer z.b. bei der Deutschen Bank Espana ein Non-Residenten Konto eröffnet braucht weder die NIE noch ein spanische Adresse anzugeben. Deutsche Steuernummer reicht. Über dieses Konto kann dann auch z.B. Iberdrola bezahlt werden. Da wirds dann auch für den spanischen Fikus schwierig.

Noch ein Tipp. Provisionen sind bei spanischen Bank teilweise seht happig, lassen sich aber verhandelt. So lassen sich z.B. die Gebühren fürbdie Austellung eines V-Schecks von 2% auf deutlich unter 1% runterhabdeln. Wichtig beim Hauskauf. Bei 100k EUR kann das eine Ersparnis von 1.000 EUR und mehr bedeuten.

Jeder Deutsche im Ausland kann z. B. bei der DKB online ein Konto eröffnen und bekommt nach der Überprüfung kostenlose Visa-Karten und EZ-Karten.

Alles weitere, auch Geldabhebung im Ausland ist kostenlos.

Sind da 15 Jahre Kunden und es funktioniert prima.

Viele Grüße

Helmut

 

Link to comment

wir sind auch eigentuemer, die hypothek fuer das haus haetten wir von keiner deutschen bank bekommen-lol.was brauche ich ein deutsches Konto wenn ich in Spsnien lebe?die deutsche rente ueberweisen die auch auf ein spanisches konto

Link to comment

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Unser Netzwerk + Partner: Italien-Forum